Herkunftsschutz

Wachau DAC kommt

Ein Artikel von Redaktion | 17.10.2019 - 14:59
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DIe DAC-Verordnung für die Wachau schreibt Handlese vor © ÖWM/Fotostudio Semrad

Die Weine des Weinbaugebietes Wachau (1.340 Hektar) sollen künftig – wie in mittlerweile 13 österreichischen Weinbaugebieten Usus – mit der Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) versehen werden. „Damit wird der geografische Herkunftsschutz bis in die kleinste Einheit, die Riede, gesetzlich abgesichert und verankert“, erklärt Anton Bodenstein, Winzer aus Weißenkirchen und Obmann des elfköpfigen Regionalen Weinkomitees Wachau, das die Grundlagen für das regionale DAC-System erarbeitet und die Verhandlungen geführt hat. Lang wurde diskutiert, nun ist das Projekt eingereicht und vom Nationalen Weinkomitee beschlossen. Inkrafttreten wird die Verordnung wahrscheinlich erst 2020.

Eingeführt wird das Pyramiden-System (wie in anderen DAC-Regionen). Während in der (obersten) Kategorie der Riedenweine nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling als „Wachau DAC“ abgefüllt werden dürfen, sind bei den Gebietsweinen viele verschiedene Sorten erlaubt. „Die Buntheit der Wachau soll sich auf dem Etikett widerspiegeln dürfen“, sagt Bodenstein.

Die Handlese der Trauben zählt in der Weinmanufakturregion Wachau zum Selbstverständnis der Winzer und auch andere DAC-Gebiete, beispielsweise in der Steiermark, haben diese Vorschrift gesetzlich verankert. Für den Jahrgang 2019 wird die neue Verordnung zu spät kommen, 2020 soll dann auch der DAC Wachau Realität werden.