Invekos-Umstellung

Umstellung des Weinbaukatasters in Niederösterreich

Ein Artikel von DI Andreas Schlager und DI Johann Graßl | 01.10.2019 - 10:23
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Skizze einer Sorteneinteilung für die Bezirksbauernkammer, die den Naturstand abbilden soll

Die Weinflächen aller Winzer müssen in das Invekos aufgenommen werden. Danach erfolgt eine Gliederung der Weingärten nach Sorte und Pflanzjahr. Um diesen Schritt der eingartendigitalisierungen (Feldstücksbildung, Schlageinteilung) machen zu können, ist es notwendig, dass der Weinbaubetrieb auch im  Invekos der Agrarmarkt Austria (AMA) mit den aktuellen Bewirtschafterdaten erfasst ist.

Alle gemäß Weinbaukataster als aktiv geführten Winzer werden von ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) über die erforderliche Umstellung noch im Oktober informiert. Die örtlich zuständigen Bezirksbauernkammern (BBK) unterstützen alle Winzer bei den notwendigen Erfassungs- und Digitalisierungsmaßnahmen. 

Erfassungen ab Oktober

Beginnend mit Mitte Oktober 2019 werden die Bezirksbauernkammern alle Weinbaubetriebe ohne Mehrfachantrag (MFA) 2019 einladen, um die vorliegenden Bewirtschafterdaten (Invekos-Stammdaten) zu prüfen und wenn notwendig, zu aktualisieren. Sollte ein Weinbaubetrieb noch nicht im Invekos erfasst sein, wird die Betriebsneuanlage bei der AMA durchgeführt. 

Die betroffenen Winzer werden dazu von der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer direkt angeschrieben und Ersterfassungstermine zugeteilt. Die Bewirtschafterdaten gem. Einladung stammen aus dem aktuellen Weinbaukataster der Bezirkshauptmannschaften. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Vielzahl von Winzern die Daten bei der AMA nicht mehr aktuell sind. Dies deshalb, weil über viele Jahre keine Anträge (z.B. MFA, Umstellungsförderung) bei der AMA eingereicht wurden.

Da bei der Ersterhebung einige tausend Betriebe NÖ-weit zu unterstützen sind, kann die reibungslose Abwicklung nur bei strikter Termintreue gewährleistet werden. 

Bewirtschafter aktualisieren

Bewirtschafter der Weinflächen ist jene (juristische) Person oder Personengemeinschaft, die den Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt und bei der Sozial-versicherungsanstalt der Bauern beitragspflichtig ist. Die gemeldeten Daten im Weinbaukataster entsprechen eventuell nicht denen im Invekos (nicht mehr aktuell, unvollständig). 

Für die Anlage bzw. Aktualisierung im Invekos werden verschiedene Informationen benötigt. Unterlagen des/aller Bewirtschafter, wie Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer(n), Bankverbindung (IBAN), Ausweis(e), Telefonnummer, E-Mail, Wohn- und Betriebsadresse (falls abweichend) sind zum Termin bei der Bezirksbauernkammer mitzubringen.

Ist ein anderer Vorbewirtschafter (z.B. Vater nach einer Übergabe) im Invekos eingetragen und kann dieser zum Termin für die Aktualisierung nicht mitkommen, sind die zugrunde liegenden Verträge zur Änderung des Bewirtschafters mitzubringen. Diese können sein: Pacht-, Kaufvertrag, Schenkungs- oder Übergabevertrag, Einantwortungsurkunde bei Erbschaften. Mit dem Bewirtschafterwechsel (= Aktualisierung) wird der aktuelle Weinbautreibende auch bei der AMA erfasst.

Digitalisierung der Weingärten 

Aktuell wird der Weinbaukataster auf Basis des Grundstückskatasters geführt. Dieser entspricht nicht immer den Bewirtschaftungsverhältnissen in der Natur. Vielfach sind deutliche Abweichungen vorhanden – Weingärten laut Kataster stimmen mit dem tatsächlichen Naturstand zum Teil nicht überein. Die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur sind aber von den Winzern akzeptiert.

Alle Weingartenflächen sind genau nach diesem Naturstand in das Invekos (Geographisches Informationssystem – GIS) aufzunehmen. Für die Digitalisierung, also die lagegenaue, flächenmäßige Erfassung aller Weingärten, ist zu wissen, wo die Weingärten liegen, welche Sorten wo stehen und wann sie ausgepflanzt wurden. Wichtige Unterlagen dazu sind zur BBK mitzubringen:

  • Betriebsdatenausdruck aus Wein-Online; erhältlich über den Wein-Online-Zugang oder bei der katasterführenden Stelle (BH)
  • wenn unvollständig/nicht aktuell: Grundstücksnummern der Weinflächen, Flächenausmaß 
  • Skizzen zu Sortenverteilungen innerhalb eines Weingartens mit dem jeweiligen Pflanzjahr (siehe Beispiel).

Der Winzer muss bekannt geben, wie diese Einteilung je Sorte und Pflanzjahr in jedem Weingarten zu digitalisieren ist. Kleinstflächen unter 500 m² zusammenhängender Fläche je Sorte/Pflanzjahr oder Einzelstock-Nachpflanzungen mit anderen Sorten oder Auspflanzjahren sind nicht auszuweisen.

Winzer mit MFA 2019 

Weinbauern, die laufend Mehrfachanträge stellen (z.B. Teilnahme am ÖPUL) und deren Bewirtschafterdaten und Weingartenflächen daher aktuell im Invekos erfasst sind, werden zur Schlagdigitalisierung der einzelnen Sortenflächen und Pflanzjahre spätestens mit der Abgabe des MFA 2020 von den zuständigen BBK eingeladen.

Mit der Umstellung des Weinbaukatasters auf Invekos werden alle Weinflächen gemäß Naturstand bzw. Sortenverteilung erhoben und für die weiteren Verwaltungs- und Abgabenerfordernisse (z.B. Erntemeldungen) herangezogen.

Beachten Sie bitte zukünftige Beiträge in den diversen fachspezifischen Medien sowie Ankündigungen Ihrer Bezirksbauernkammer. #

Die Autoren

DI Andreas Schlager, Invekos – Landwirtschaftskammer Niederösterreich und
DI Johann Graßl, Referatsleiter Weinbau, LWK NÖ