Die Abgabe der heurigen Bestandsmeldung muss bis spätestens 15. August erfolgen, und zwar für Betriebe mit einer Ernte über 3.000 Liter verpflichtend elektronisch über Wein-ONLINE.
Auch Weinhandelsbetriebe und Winzergenossenschaften sind im gleichen Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung in elektronischer Form verpflichtet. Stichtag für die Ermittlung der Bestandsmeldungswerte ist der 31. Juli 2019.