Pflanzgenehmigungen

Setzrechte laufen ab

Ein Artikel von Redaktion | 29.07.2019 - 14:47

Seit 1. Jänner 2016 gilt das neue System für die Pflanzgenehmigungen im Weinbau (Setzrecht). Rodungen können bis spätestens Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres nach dem Weinwirtschaftsjahr der Rodung in eine Pflanzgenehmigung umgewandelt werden.
Falls Sie im Zeitraum 1.8. 2016 – 31.7. 2017 einen Weingarten gerodet haben und das Setzrecht noch nicht für eine Wiederbepflanzung genutzt haben, läuft dieses Setzrecht mit 31.7. 2019 – also noch diese Woche – ab!

Sie brauchen es:
Wenn Sie noch rechtzeitig vor dem 31.7 .2019 einen Antrag auf Wiederbepflanzung stellen, erhalten Sie eine Pflanzgenehmigung, die drei Jahre ab Bescheiddatum gültig ist. Sollte die Pflanzgenehmigung in diesen drei Jahren aber nicht verwendet werden, droht eine Verwaltungsstrafe.
Sie brauchen es nicht mehr:
Wenn kein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt wird, verfällt das Rodungssetzrecht.

Hier finden Sie das Merkblatt, wo der Fall nochmals in Punkt 2 „Wiederbepflanzung“ beschrieben ist.