Europäische Union

Pflanzenschutzmittel Kupfer

Ein Artikel von Redaktion | 06.02.2019 - 16:19

Die Erneuerung der Genehmigung für die Wirkstoffe „Kupferverbindungen“ trat mit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ermöglicht es den Mitgliedstaaten einerseits ein „Kupferkonto“ mit einer maximalen Gesamtausbringungsmenge von 28kg Kupfer je Hektar über den Zeitraum von sieben Jahren gesetzlich festzulegen. Andererseits können die Mitgliedstaaten die maximale jährliche Aufwandmenge auf höchstens 4kg Kupfer je Hektar beschränken. Als Kupferverbindungen sind Kupferhydroxid, Kupferoxychlorid, Kupferoxid, Kupferkalkbrühe (Bordeauxbrühe) und dreibasisches Kupfersulfat genehmigt.

Auf nationaler Ebene agiert seit 2015 eine „Kupfer Taskforce“, die sich mit Problemen und wissen-schaftlichen Erkenntnissen über die Kupferanwendungen in Österreich auseinandersetzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass bei einer ordnungsgemäßen Kupferanwendung eine höhere Ausbringungsmenge als 4kg je Hektar und Jahr fachlich nicht sinnvoll erscheint. Aus diesem Grunde wird Österreich generell die jährliche Aufwandmenge von Kupfer mit diesem Wert festsetzen. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Schritte wurden vom Bundesamt für Ernährungssicherheit bereits eingeleitet. Bis zur Anpassung der nationalen Produktzulassungen ist weiterhin die Obergrenze von 3kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr einzuhalten.

Nachdem Kupfer als Pflanzenschutzmittel als Substitutionskandidat eingestuft ist, ist diese Zulassung mit dem 31. Dezember 2025 befristet.

Elisabeth Berger, AGES, und Franz G. Rosner, HBLA/BA f. Wein- u. Obstbau, Klosterneuburg