Fruchtkalk als Dünger oder Pflanzenschutzmittel?

Ein Artikel von red. | 07.04.2015 - 08:37

Die Landwirtschaftskammer NÖ hat das Bundesamt für Ernährungs­sicherheit (BAES), Fachbereich Pflanzenschutzmittel, bezüglich Anwendung von „fiMUM Fruchtkalk“ um eine rechtliche Beurteilung gebeten. Die (gekürzte) Stellungnahme lautet wie folgt: Calciumhydroxid ist ein Hauptbestandteil des gegenständ­lichen Produktes und als Pflanzenschutzmittelwirkstoff in der Richt­linie 91/414/EWG gelistet, jedoch nicht genehmigt.

Als Ausgangsstoffe sind Calcium- und Magnesiumhydroxid im „fiMUM Fruchtkalk“ ausgewiesen. Beide Stoffe sind erlaubte Stoffe gemäß Düngemittelverordnung 2004. Calcium- und Magnesiumhydroxid sind schwer wasserlöslich, wenig pflanzenverfügbar und haben in der Mischung mit Wasser einen sehr hohen pH-Wert (12,4). Eine wesentliche Düngewirkung über eine Blattanwendung, wie in der Produkt­beschreibung empfohlen, ist nicht zu erwarten, ebenso wenig eine Kalkwirkung im Boden bei einer Aufwandmenge von 15 bis 40kg/ha über Blattapplikation (laut Produktinfo).

Unter Berücksichtigung der vor­liegenden Informationen und in Verbindung mit dem geplanten Anwendungszweck (Pflanzenschutzmaßnahme z.B. gegen Traubenfäule) kann es sich bei der Ausbringung von „fiMUM Fruchtkalk“ aus Sicht des BAES um die Anwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels handeln. Die Anwendungsempfehlungen/-bewerbungen, die Zweckbestimmungen bzw. die eigentlichen Zielsetzungen der Anwendung sind die wesentlichen Kriterien für diese Beurteilung ...
Am Beispiel von Rapsöl lässt sich die Situation exemplarisch verdeut­lichen: Rapsöl kann ein Lebensmittel, ein Austriebsspritzmittel, ein Zusatzstoff zu herbiziden Spritzbrühen und ein Schmierstoff für Kettensägen sein, entscheidend ist hierbei die Zweck­bestimmung der Verwendung bzw. die Auslobung des Produktes. Das anfangs angeführte Fruchtkalkprodukt zum Zwecke des Pflanzenschutzes auszubringen, ist jedenfalls derzeit verboten, so das BAES.