Mit der Neuregelung des AMA-Marketingbeitrages wurde auch das Weingesetz dahingehend geändert, dass die Bestandsmeldung analog der Erntemeldung, von Betrieben mit einer Ernte von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen und auch selbst eingefüllt wurde, auf digitalem Weg (Wein-Online) abzugeben ist.
Bestandsmeldungen sind auch von Weinhandelsbetrieben und Winzergenossenschaften beim Landwirtschaftsministerium im Wege der Weindatenbank abzugeben. Lediglich Betriebe, die weniger als 3.000 Liter Wein oder Most aus der Ernte 2013 selbst eingefüllt haben, können die Bestandsmeldung weiterhin bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgeben oder eben auf elektronischem Weg. Diese Betriebe sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung befreit!
Jene Betriebe, die mehr als 3.000 Liter Wein, Most oder Saft eingefüllt haben, bekommen die Formulare für die Bestandsmeldung nicht mehr von der Gemeinde übermittelt, sondern sind verpflichtet, die Bestandsmeldung mit Stichtag 31. Juli bis spätestens 15. August 2014 über Wein-Online abzugeben. Dazu wurden vom Landwirtschaftsministerium im Herbst 2013 den betroffenen Betrieben ein Informationsschreiben und ein Zugangscode für die elektronische Abgabe übermittelt.
Betriebe, die keine technische Möglichkeit zur Datenübertragung haben, können über die Landwirtschaftskammer Hilfe in Anspruch nehmen (entgeltliches Service). Eine Anmeldung bei der zuständigen BBK ist unbedingt notwendig. Für den Beratungstermin benötigen Sie den vom Landwirtschaftsministerium übermittelten Zugangscode für Wein-Online und Aufzeichnungen über alle Zu- und Abgänge im Weinbestand seit 31. 7. 2013 nach Qualitätsstufen und Gebindeart (Flasche/Fass) gegliedert.
Die elektronische Abgabe der Bestandsmeldung ist im Zeitraum vom 16. Juli bis 15. August 2014 möglich, Änderungen können bis 15. August jederzeit gemacht werden.
Für weitere Rückfragen hinsichtlich der Anwendung der Applikation „Wein-Online“ steht das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich an:
Gertraud Schellnhammer Tel. 01/711 00-2834
Ferdinand SchmidtTel. 01/711 00-2862
Martina PittnerTel. 01/711 00-2798
Gerlinde SchneiderTel. 01/711 00-2917
Achtung: Betriebe, die die Bestandsmeldung oder die Erntemeldung zu spät abgeben, sind von Förderungen der EU-Marktordnung (Investitionsförderung und Umstellungsförderung) für zwei Jahre ausgeschlossen, bzw. wird die Fördersumme um 5% gekürzt.
DI Gerald Kneissl, NÖ LLWK