Lieblingsweine ins Restaurant mitnehmen

Ein Artikel von DI Walter Kaltzin | 01.10.2009 - 00:00

Andere Länder, andere Sitten. Das Kürzel "BYO" steht für "bring your own" und hat etwa in den USA Tradition. Gemeint ist, dass man beim Restaurantbesuch nicht auf seinen Lieblingswein verzichten muss. Die Mitnahme und Konsumation ist ausdrücklich erlaubt. Manche Lokale erheben dafür das sogenannte Korkgeld, andere schlagen den Gewinnentgang auf den Essenspreis.

Nachdem es in den USA eine Fülle solcher Lokale gibt, hat eine Firma namens GoBYO einen solchen Lokalführer entwickelt. Über rund 17.000 Adressen bringt GoBYO in seinem Guide. Auf der Webplattform www.gobyo.com ist die Suche technisch verfeinert, bietet hilfreiche Zusatzinformationen und es gibt auch bereits eine Applikation für das iPhone.

Das BYO-Prinzip hat übrigens ursprünglich einen anderen Hintergrund: Es erlaubt Gastronomen, dass Gäste vor Ort auch ohne Ausschank-Lizenz für Alkohol Wein trinken können (etwa Australien, Neuseeland).