Leitartikel 08-2022

Schäumende Weine im Aufwind

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 08.08.2022 - 08:59
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© ÖWM / Robert Staudinger 

Mitgeholfen hat dazu der unkomplizierte (und meist günstige) Prosecco, der bei jeder Gelegenheit angeboten wurde (und teilweise auch noch wird). Wichtig war es daher, vor allem auch die steuerliche Ungleichheit zwischen Perlwein und Schaumwein zu beseitigen und die Schaumweinsteuer abzuschaffen. Nach dem Jahr 2005 konnte die Schaumweinsteuer 2019 ein weiteres Mal abgeschafft werden, nachdem die damalige Regierung im Jahr 2014 der Meinung war, dass Schaumwein als „Luxusgut“ wieder zu besteuern wäre.

Imagepolitur von Sekt

Diskussionen gab und gibt es immer auch über den Begriff „Sekt“ für Qualitätsschaumwein, da mancherorts die Meinung vertreten wird, dass der Begriff schlecht beleumundet ist. Dabei liegt es an uns als Branche, den für den deutschsprachigen Raum typischen Begriff „Sekt“ wieder aufzupolieren und imagemäßig zu pflegen. Das ist langfristig durchaus Erfolg versprechender, als zum Beispiel Anleihe bei frankophilen Begriffen wie „Crémant“ zu nehmen, nur weil ihm von der Europäischen Kommission vor einigen Jahren der Herkunftsschutz genommen wurde. Da wären wir das fünfte Rad am Wagen und hätten keine eigene Identität.

Ordnung mit Sektpyramide

Eine eigene Identität will das österreichische Sektkomitee mit der vor einigen Jahren entwickelten Sektpyramide schaffen, und damit auch Ordnung in die österreichische Sektlandschaft bringen. Sekte mit geschützter Ursprungsbezeichnung werden unter dem Dachbegriff „Sekt Austria“ vermarktet und zwar in mehreren Kategorien. Die Basiskategorie „Sekt Austria“ wird mit der Bundeslandherkunft vermarktet und kann flaschen- als auch tankvergorener Sekt sein.

Die Kategorie „Sekt Austria Reserve“ ist ein flaschenvergorener Sekt mit mindestens 18-monatiger Hefelagerung. Bei der Vermarktung kann neben dem Bundesland auch eine nähere Herkunft verwendet werden. Die Kategorie „Sekt Austria Große Reserve“ ist ein flaschenvergorener Sekt mit mindestens 36-monatiger Hefelagerzeit. Bei der Vermarktung ist neben dem Bundesland verpflichtend auch die betreffende Gemeinde anzugeben. Bei der Reserve und der Großen Reserve sind zusätzliche Vorgaben einzuhalten, wie Handlese in Kisten mit maximaler Schütthöhe und Beschränkung des Restzuckergehaltes auf 12 Gramm pro Liter. Alle drei Kategorien von Sekt Austria werden staatlich geprüft und sind bei der Vermarktung mit einer speziellen Banderole auszuzeichnen.

Hauer- versus Winzersekt

Wünschenswert wäre, wenn das EU-Recht den Begriff „Winzersekt“ auch für österreichische Sekte aus Winzerhand zulassen würde. Dieser Begriff wurde den österreichischen Winzern beim EU-Beitritt aufgrund eines deutschen Vetos verwehrt und stattdessen der Begriff „Hauersekt“ ermöglicht, der aber wenig attraktiv ist. Die Möglichkeit, „Winzersekt“ im gesamten deutschsprachigen Raum zu produzieren, würde für den Konsumenten mehr Klarheit schaffen und davon würde auch die Kategorie „Winzersekt“ als Ganzes profitieren. Das wurde den deutschen Kollegen auch schon mitgeteilt.