RISIKOBEWERTUNG EU-BEHÖRDE EFSA

Glyphosat nicht problematisch für Mensch und Tier

Ein Artikel von Redaktion | 06.07.2023 - 14:48

Im Jahr 2022 unternahm die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte. Darauf basierend führte die EFSA ein Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs durch und stellte dabei keine kritischen Problembereiche fest, die in Bezug auf das Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben.

Die EFSA wies allerdings in ihrem Bericht auch noch offene Datenlücken aus, die nicht abschließend geklärt werden konnten. Diese werden als offene Fragen aufgeführt, welche die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat berücksichtigen sollten. Dazu gehören unter anderem die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher, das Risiko für Wasserpflanzen oder fehlende Informationen zur Toxizität eines Bestandteils in einer bestimmten Pestizidformulierung auf Glyphosat-Basis.

In Bezug auf Biodiversität stellten die Sachverständigen fest, dass die Risiken im Zusammenhang mit den repräsentativen Verwendungszwecken von Glyphosat komplex und von mehreren Faktoren abhängig sind. Sie wiesen zudem auf das Fehlen harmonisierter Methoden und vereinbarter spezifischer Schutzvorgaben hin. Insgesamt lassen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu diesem Aspekt der Risikobewertung zu.

Glyphosat ist bis zum 15. Dezember 2023 für die Verwendung in der EU zugelassen. Die Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten und das anschließende Peer-Review durch die EFSA wurden im Rahmen des rechtlichen Verfahrens zur Wiedergenehmigung in Europa durchgeführt. Das Bewertungsverfahren dauerte bereits drei Jahre. Es basiert auf einer Bewertung Tausender von Studien und wissenschaftlichen Artikeln. Die Schlussfolgerungen der EFSA wurden nun der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste der zugelassenen Pestizidwirkstoffe geführt wird.