Die dreistufige Qualitätspyramide für Sekt war bereits im Vorjahr erstmals vorgestellt worden – nun hat sich die Sektbranche auf die genauen Anforderungen und Regeln dazu geeinigt. Vom Österreichischen Sektkomitee und vom Ausschuss der selbstversektenden Winzer wurde gemeinsam mit der Österreich Wein Marketing (ÖWM) und den Experten der Kammern und des Landwirtschaftsministeriums eine neue gesetzliche Basis für einen österreichischen Qualitätssekt geschaffen – analog zum Qualitätswein. Im Laufe intensiver Diskussionen hat man versucht, die Interessen der großen Häuser und jene der kleinen sektproduzierenden Winzer bestmöglich unter einen Hut zu bringen. Mit Ende des Jahres 2015 sieht die Qualitätspyramide für Sekt ihrer rechtlichen Verankerung entgegen.
Herkunfts-Sekt
Bei einer Pressekonferenz am 21. Oktober wurden erstmals die neuen Bezeichnungen für die drei Stufen verkündet: „Österreichischer Sekt Klassik“ für die Basiskategorie, „Österreichischer Sekt Reserve“ für die zweite Stufe und „Österreichischer Sekt Große Reserve“ für die höchste Qualitätsstufe – in jeder Stufe gilt ein geschützter Ursprung. Aus Schaumwein-Produkten ohne genaue Herkunftsangabe kann nun „Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g. U.) werden. Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager betonte: „Kern der Sektpyramide ist die Herkunft, denn sie ist nicht austauschbar.“
Der Vorsitzende des Sektkomitees, Herbert Jagersberger, unterstrich ein weiteres Mal, dass die wiedereingeführte Sektsteuer der Branche schwer im Magen liege und für Umsatzeinbrüche sorge. Jagersberger gibt aber die Hoffnung nicht auf und scherzte: „Wunschperson für das offizielle Amt eines österreichischen Sektbotschafters wäre eigentlich Finanzminister Schelling – möglich ist dies aber erst, wenn er die unselige Steuer wieder abgeschafft hat.“ Eine kleine Motivation für unseren Finanzminister?
Klassik, Reserve, Große Reserve
Neben der Herkunft umfassen die einzelnen Stufen der Sektpyramide weitere qualitätssichernde Standards. Auch die unterste Stufe „Klassik“ definiert bestimmte Mindestanforderungen und garantiert die Herkunft der zugrunde liegenden Trauben aus einem Bundesland sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von neun Monaten. Ab der Stufe „Reserve“ sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Für die höchste Stufe „Große Reserve“ dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde (inkl. angrenzend) gelesen und gepresst werden. Sekte dieser Kategorie kommen frühestens drei Jahre nach der Ernte auf den Markt. Mit der Bestimmung, dass für die Produktion von Rosé-Sekt in der obersten Stufe nur rote Trauben zugelassen sein sollen, wollte man sich wohl von der Champagne abgrenzen, wo die Beimischung von Weißwein erlaubt ist.
Je nach Qualitätsstufe gibt es weitere Anforderungen, wie Handlese, Ganztraubenpressung, maximale Schütthöhe, maximalen Ausbeutesatz, Dosage etc. Für die Sektproduktion werden alle in Österreich zugelassenen Qualitätsrebsorten erlaubt sein.
Ab 2016 am Markt
Obgleich Kriterien für die Sektgrundweine sowie für die Prüfung und Kontrolle der Qualitätsstufen erst in den nächsten Monaten im Detail erarbeitet und festgelegt werden, soll der erste Sekt „Klassik“ schon 2016 auf den Markt kommen (d. h. aus der Ernte 2015). Im darauffolgenden Jahr 2017 sollen die „Reserven“ folgen und 2018 schließlich die ersten „Großen Reserven“. Konkrete Aussagen oder Zielvorstellungen betreffend die zukünftigen Mengenanteile der einzelnen Qualitätsstufen an der österreichischen Sekt-Gesamtproduktion gibt es von Seiten des Sektkomitees derzeit nicht.
Hintergrundinformationen und aktuelle Neuigkeiten rund um den österreichischen Sekt soll die neue Webseite des Österreichischen Sektkomitees unter www.oesterreichsekt.at bieten. Auch Ausbildung und Schulungen zum Thema „Österreichischer Sekt“ und generell Schaumwein stehen immer mehr im Fokus. So bietet das WIFI seit Kurzem Zusatzausbildungen zum „Sparkling Wine Connaisseur“ bzw. „Sparkling Wine Sommelier“ an.