Das neue Weingesetz soll die Herkunft und Qualität österr. Weine absichern, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe stärken, Bürokratie auf ein notwendiges Maß reduzieren, regionale Herkunftssysteme absichern, Innovation ermöglichen und die internat. Reputation österr. Weine weiter stärken. Ein zukunftsorientiertes Weingesetz kann nur in enger Abstimmung mit der Branche erfolgreich umgesetzt werden.
Erzeugervereinigungen stärken: Leistungsfähige und demokratisch legitimierte Erzeugervereinigungen (EV) bilden die Grundlage der österr. Herkunftspolitik und sollen als zentrale Träger der Herkunfts- und Qualitätsdefinition anerkannt werden. Bestehende Strukturen der Weinbauverbände müssen in das neue System eingebunden bleiben und Übergangsfristen für die Ablösung regionaler Weinkomitees praxisgerecht gestaltet werden. Das Nationale Weinkomitee soll als Clearing-Stelle für gesamtösterr. Interessen fungieren. Produktspezifikationen sollen durch legitimierte EVs erstellt und weiterentwickelt werden. Die Finanzierung der Verwaltung von EVs muss sichergestellt werden.
Herkunftssystem absichern und weiterentwickeln: Das österr. Herkunftssystem ist internat. anerkannt und soll konsequent weiterentwickelt werden. Geografische Angaben (g.U. und g.g.A.) sollen klar und EU-konform abgesichert werden. Rieden, Gemeinden und Weinbauuntergebiete sollen klar definierbar und darüber hinaus optional am Etikett darstellbar sein (Herkunftspyramide). Regionale Besonderheiten sollen in Produktspezifikationen ausreichend berücksichtigt werden. Herkunftsbezeichnungen dürfen nicht verwässert oder irreführend verwendet werden.
Traditionelle Begriffe erhalten: Traditionelle Bezeichnungen sind Teil der kulturellen Identität und des internat. Markenwerts österr. Weine. Bewährte Begriffe wie „DAC“, „Qualitätswein“, „Kabinett“, „Eiswein“, „Heuriger“ oder „Gemischter Satz“ sollen erhalten bleiben und die Definitionen präzisiert werden. Regionale Spezialitäten wie „Schilcher“ oder „Bergwein“ sollen besonders geschützt werden. Bezeichnungen wie „Klassik“, „Reserve“, „Große Reserve“ und „Alte Reben“ sollen klar geregelt werden. Herkunft darf nicht durch irreführende Firmennamen bzw. Bezeichnungen vorgetäuscht werden.
Qualitäts- und Herkunftskontrolle praxisnah gestalten: Die Glaubwürdigkeit österr. Weine basiert auf einem funktionierenden Kontrollsystem. Daher soll die staatliche Prüfnummer als zentrales Qualitätssicherungsinstrument erhalten bleiben und elektronische Verfahren einfach und praxistauglich umgesetzt werden. Herkunftskontrollen sollen effizient, nachvollziehbar und verhältnismäßig ausgestaltet werden sowie sensorische Prüfungen durch entsprechend geschulte Verkoster erfolgen. Die Zahl der Verkoster soll auf drei Personen reduziert und Freiproben beibehalten werden.
Bürokratieabbau und Digitalisierung: Die Digitalisierung wird unterstützt, sofern sie praktikabel umgesetzt wird. „Wein online“ soll benutzerfreundlich und technisch stabil ausgestaltet werden. Kleine Betriebe sollen weiterhin entlastet bleiben, Doppelerfassungen und Mehrfachmeldungen vermieden werden. Weiters: keine verpflichtenden Online-Meldungen, Angebot von Schulungsmöglich-
keiten.
Neue Weinsegmente klar regeln: Neue Weinsegmente benötigen nachvollziehbare und internat. anschlussfähige Rahmenbedingungen. Dazu sollen „Low Intervention Wine“ und „Orange Wine“ klar definiert werden. Zulässige önologische Verfahren sollen transparent geregelt werden. Österr. Qualitätsstandards sollen gewahrt bleiben und Verbraucher durch klare Kennzeichnung geschützt werden.
Österreichische Spezialitäten schützen: Der „Spritzer“ soll ausschließlich auf Basis österr. Weins hergestellt werden dürfen. Herkunftsangaben sollen transparent und nachvollziehbar bleiben.
Produktionsregelungen praxisgerecht gestalten: Die Regelungen zu Schilf- und Strohwein sollen praxisgerecht angepasst und die maschinelle Lese von Prädikatsweinen unter klaren Qualitätsvorgaben möglich sein. Die Kontrolle von Prädikatsweinen darf nicht aufgeweicht werden, soll jedoch zeitgemäßer und unbürokratischer werden.
Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern: Das neue Weingesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des österr. Weinbaus stärken. Die Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ und regionale Wertschöpfung sollen gezielt gefördert werden. Familienbetriebe und kleinstrukturierte Weinbauregionen sollen besonders berücksichtigt werden. Flexibilität in weinwirtschaftlichen Ausnahmejahren soll möglich sein. Innovation soll ermöglicht und nicht durch übermäßige Regulierung behindert werden.