Leitartikel 07/2019

Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 12.07.2019 - 17:29

Die ordnungsgemäße Kontrolle der Weinbaufläche hat im Hinblick auf eine geordnete Weinmenge auch direkte Auswirkungen auf den Weinmarkt.
Der in Österreich zur Kontrolle der Weingartenfläche traditionell auf den Bezirksverwaltungsbehörden geführte Weinbaukataster ist weitgehend alphanumerisch und erfüllt die digitalen Vorgaben eines INVEKOS nicht. Dies hatte auch schon Anlastungen der EU gegenüber der Republik zur Folge. Deswegen wurde den für die Weinbaukataster zuständigen Ländern mit der letzten Weingesetznovelle die Führung eines INVEKOS-kompatiblen Systems vorgeschrieben. Seitdem wurde an der Umsetzung des Systems gearbeitet. Die Landesweinbaugesetze sind an die Anforderungen anzupassen und mit der AMA wurde an der technischen Umsetzung gearbeitet. Mit dem Mehrfachantrag 2020 soll das Katasterwesen endgültig auf INVEKOS-Basis umgesetzt werden.

Jenen Betrieben, die neben Weinbau auch andere landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften, sind Mehrfachantrag und INVEKOS ohnehin seit vielen Jahren vertraut. Aufgrund dieser Tatsache sind schon jetzt rund 41.000 unserer insgesamt 47.000 ha Rebfläche durch INVEKOS erfasst. Was dann sukzessive noch notwendig ist, ist eine Schlagbildung durchzuführen, wenn innerhalb eines Feldstückes unterschiedliche Rebsorten oder Auspflanzjahre vorhanden sind. 

Neu zu erfassen sind dann noch jene Betriebe, die bis dato keinen Mehrfachantrag abgegeben haben. Die weinbaugesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Rodung und Auspflanzung bleiben im Wesentlichen gleich. Rodungsmeldungen, Anträge auf Genehmigung einer Neu- oder Wiederbepflanzung oder der Meldung einer durchgeführten Auspflanzung bleiben im Wesentlichen gleich mit dem Unterschied, dass sie in e-AMA auch elektronisch durchgeführt werden können (und müssen). Derzeit wird daran gearbeitet, dass diese Meldungen durch den jährlichen Mehrfachantrag ersetzt werden könnten.

Mit der Überführung des Weinbaukatasters auf INVEKOS entfallen auch die unterschiedlichen Grundstücksabmessungen, die sich zwangsläufig immer ergaben. Für den BH-geführten Weinbaukataster war die Bemessungsgrundlage der Grundstückskataster, für INVEKOS ist es die tatsächliche in der Natur ausgepflanzte Rebfläche. Diese wird unter anderem durch ein geographisches Informationssystem (GIS) in Form von temporär erstellten Luftbildern ermittelt. Da INVEKOS auf Nettoflächen abzielt, wird dann mit der Einführung dieses Bemessungssystems auch der Hektarhöchstertrag auf 10.000 kg angehoben. Dies ist voraussichtlich mit der Ernte 2020 der Fall.

CR Prof. DI Josef Glatt, MBA