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Der Österreichische Weinbauverband

Interessensvertretung

Der Österreichische Weinbauverband

Ein Artikel von red. | 21.09.2015 - 15:49
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Logo Österreichischer Weinbauverband

Gegründet wurde der Verband bereits am 30. September 1885 als Verein zum Schutz des österreichischen Weinbaus. Nach mehreren Änderungen der Vereinsstruktur besteht der Verband seit 1988 als "Österreichischer Weinbauverband". Jubiläumsfilm "130 Jahre Weinbauverband"

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Der Österreichische Weinbauverband

Geführt wird der Weinbauverband seit November 2013 vom Präsidenten Johannes SCHMUCKENSCHLAGER, für die Geschäftsführung ist Direktor DI Josef GLATT zuständig. Zum Präsidium gehören die Präsidenten der Landesverbände LKR Franz BACKKNECHT (NÖ), Andreas LIEGENFELD (Bgld), ÖkR Johann DREISIEBNER (Stmk) und KR ÖkR DI Herbert SCHILLING (Wien).

Johannes Schmuckenschlager

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Johannes Schmuckenschlager Weinbau Präsident

Österreichs Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager wurde am 20. September 1978 geboren und ist mit fünf Geschwistern am elterlichen Weingut in Klosterneuburg (NÖ) aufgewachsen. Er hat dieses 2006 übernommen und bewirtschaftet es seither mit seiner Gattin als Weinbaubetrieb und Buschenschank. Seine politische Laufbahn begann als Landesobmann der Bauernbund Jugend Niederösterreich im Jahr 2007. Schmuckenschlager war von 2005 bis 2010 Kammerrat der Bezirksbauernkammer Tullnerfeld, dann Bezirksbauernratsobmann in Klosterneuburg beziehungsweise Wien-Umgebung. Seit 2008 ist er Abgeordneter zum Nationalrat.

CR DI Josef Glatt, MBA

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DI Josef Glatt

Josef Glatt ist seit 1994 Direktor des Österreichischen Weinbauverbandes.Er ist ein Jahrgang 1961 und stammt ebenfalls aus dem Weinviertel.Hauptberuflich ist er Referatsleiter für Weinwirtschaft in der Landwirtschaftskammer Österreich. Ausserdem ist er Chefredakteur der Fachzeitschrift "Der Winzer".

Chronologie Österreichischer Weinbauverband

  • Mitte und Ende des 19. Jahrhunderts setzten Oidium, die Reblausund Peronospora dem heimischen Weinbau zu. Zudem befand sich die ­Habsburger-Monarchie in einer tiefen Agrar­krise. Die Situation des Weinbaus war dramatisch. Es entstanden zahlreiche landwirtschaft­liche Hilfsvereine. 
  • Bedeutende Impulse für Forschung und Lehre gingen von der 1860 gegründeten Klosterneuburger Obst- und Weinbauschule aus. 
  • 1885 konstituierte sich der „Verein zum Schutze des österreichischen Weinbaues“. Die länderübergreifenden Anstrengungen konzentrierten sich auf die Bekämpfung von Mehltau und Reblaus. 
  • Der 3. Österreichische Weinbaukongress in Bozen 1886 wurde bereits unter maßgeblicher Beteiligung des „Vereins“ mitorganisiert. 
  • Eine interessenpolitische Herausforderung bedeutete für den „Verein“ die Herabsetzung des Zolls für italienische Weine, deren ruinöse Auswirkung auf den österreichischen Weinabsatz ihn noch Jahre beschäftigte. 
  • 1892 erschien die erste Nummer des Vereinsorgans „Mittheilungen des Vereins zum Schutze des öster­reichischen Weinbaus an seine Mitglieder“. 
  • Der erste Weinbaukalender wurde 1906 herausgegeben. Ein Jahr später trat als erster Höhepunkt im Wirken des „Vereins“ das österreichische Weingesetz in Kraft, an dessen Zustandekommen die führenden Vereinsmitglieder beteiligt waren. Es regelte das Verbot der Herstellung von Kunstwein, umschrieb präzise die zulässige Weinbehandlung und sah für die Durchführung der Kon­trolle die Bestellung von Kellereiinspektoren vor. 
  • 1909 erfolgte die Umbenennung des Vereines in „Österreichischer Reichsweinbauverein“. 
  • 1914-1918 Erster Weltkrieg. Der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn brach auseinander. Am 12. November 1918 wurde die Republik Deutsch-Österreich proklamiert. War die Habsburger-Monarchie noch einer der größten Weinproduzenten der Welt, ging die Weingartenfläche im Kleinstaat Österreich kontinuierlich zurück. Vor dem Ersten Weltkrieg gab es auf dem Gebiet des heutigen Österreichs eine Fläche von 48.000 ha, welche nach 1918 deutlich abnahm und in den Dreißigerjahren einen Tiefpunkt mit etwa 30.000 ha erreichte. 
  • Im Jahr 1920 änderte sich der Vereins­name abermals: Aus dem „Österreichischen Reichsweinbauverein“ wurde der „Hauptverband der Weinbautreibenden Österreichs“; somit wurde der Übergang von der Monarchie zur Republik dokumentiert. 
  • Von großer Bedeutung für die Arbeit und Durchsetzungskraft des „Hauptverbandes“ waren die Gründung einer gesetzlichen Interessenvertretungseinrichtung in Gestalt der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer im Jahr 1922 sowie weitere Kammergründungen in anderen Bundesländern in den Folgejahren. 
  • 1923 und 1924 entstanden die Landesweinbauverbände für Burgenland und Niederösterreich im Rahmen des „Hauptverbandes“. Bedingt durch die Herausgabe der Kammerzeitschrift „Die Landwirtschaft“ wurde das Vereinsorgan „Die Mitteilungen“ eingestellt. 
  • Zu den mannigfaltigen Tätigkeitsbereichen einer weinbaulichen Interessenvertretungsorganisation zählten in den Zwanzigerjahren verstärkte Werbemaßnahmen für den Inlands­absatz, Verhandlungen zur Novellierung des Weingesetzes und der Buschenschankordnung sowie zu Fragen des Weinzolls, der Kampf gegen die Landesumlagen auf Wein, die Herabsetzung des Katastralreinertrages für Weingärten, die Bestimmungen über den Handel mit Reben und der Kampf gegen die Erhöhung der Weinsteuer. 
  • Die Agrarpolitik der Ersten Re­publik war von starken protektionis­tischen Tendenzen zugunsten der heimischen Landwirtschaft gekennzeichnet. Im Jahr 1931 forderte der Zentralausschuss des „Hauptverbandes“ zum einen, die Zölle auf Auslandsweine zu Brennzwecken und Tafeltrauben zu erhöhen, zum anderen, die inländische Weinwirtschaft steuerlich zu entlasten und das Genossenschaftswesen zu fördern. 
  • Über Anregung des Internationalen Weinamtes fand 1936 ein mitteleuropäischer Weinbaukongress in Wien statt. Die Organisation des Kongresses übernahm der „Hauptverband“ gemeinsam mit der österreichischen Weinhandelsgilde. 
  • Im Jahr 1936 wurden durch das Bundesgesetz über die „Regelung des Weinbaues“ die Neuanlage von Weingärten und die Anpflanzung von Direktträgern verboten und in einem weiteren Gesetz wurde die Höchstgrenze der für den Weinbau zu verwendenden Fläche mit 44.000ha festgelegt. Neben der Flächenregulation trat mit dem Bundesgesetz 1937 eine Festsetzung der (Mindest-)Preise für Weintraubenmost, Weinmaische und Keltertrauben in Kraft. 
  • Nach dem Anschluss an Hitler-Deutschland 1938 wurde der „Hauptverband“ als Verein gelöscht und in die Landesbauernschaft Donauland des Reichsnährstandes eingegliedert.
  • 1939-1945 Zweiter Weltkrieg. Anders als im Ersten Weltkrieg hatte Österreich unter den direkten Kriegseinwirkungen wirtschaftlich schwer zu leiden. Großer Schaden entstand auch an landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie in den Fluren. 
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg ­begann 1950 der institutionelle Wieder­aufbau der österreichischen Weinwirtschaft. Auf Initiative von Niederösterreich wurde vorerst ein „Zentralausschuss der Weinbauverbände Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien“ errichtet. Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft kam es zur Konstituierung eines österreichischen Weinbauausschusses. Dieses Gremium forderte die Aufhebung der Weinsteuer und die Reduktion der Getränkesteuer auf die Hälfte. Eine Werbekampagne in Film, Rundfunk und Presse wurde zur Linderung der Absatzkrise gestartet. 
  • Im Jahr 1950 publizierte der ­damals wenig bekannte Weinhauer Lenz Moser aus Rohrendorf bei Krems ein Buch mit dem Titel „Weinbau einmal anders“, in dem er die herkömmlichen Methoden des ­Weinbaus einer vernichtenden Kritik unterzog. Die Umstellung auf die ­Erziehungsart der Hochkultur kam erst Ende der Fünfzigerjahre richtig in Schwung. 
  • Im Jahr 1952 trat das erste Weinbauregelungsgesetz nach dem Krieg in Kraft; der Zentralausschuss nahm zu dem Gesetzesentwurf Stellung. 
  • Die Erhöhung der Weinimporte im Rahmen des Akkordino-Abkommens wurde vom Zentralausschuss und von der Präsidentenkonferenz 1954 ab­gelehnt. 
  • Am 10. März 1959 wurde aus dem losen Zusammenschluss des „Zentralausschusses“ der „Bundesverband der Weinbautreibenden Österreichs“ geschaffen. 
  • Das Parlament beschloss im Jahr 1961 ein neues Weingesetz, welches die Festlegung von Weinbaugebieten und die Einführung eines österreichischen Qualitätsweines regelte. 
  • Mit der Gründung des Österreichischen Weininstitutes war die Schaffung des österreichischen Weingütesiegels zur Kennzeichnung von Wein, aromatisiertem Wein, Perl- und Schaumwein im Jahr 1968 eng verbunden. 
  • Im Jahr 1969 wurde das Weinwirtschaftsgesetz verabschiedet und damit die Gründung des Weinwirtschaftsfonds beschlossen. 
  • Die Arbeit des „Bauernverbandes“ stand in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ganz im Zeichen der ­Novellierung des Weingesetzes, wobei die 100%ige Bezeichnungswahrheit eingeführt wurde. 
  • Im Jahr 1974 arbeitete der „Bundesverband“ einen umfassenden Weinbauplan aus. 
  • Zur Installierung eines eigenen Weinbauausschusses in der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer kam es 1978. 
  • Die Zeitspanne zwischen 1976 und 1985 kann als Krisenzeit ­bezeichnet werden: Ein zur Regel ­gewordener zyklischer Preisverfall begann. 
  • Bestimmte Aktionen des Weinwirtschaftsfonds, vor allem aber die Errichtung des NÖ Genossenschaftskellers mit einem überregionalen Lager­raum von 480.000hl zeigten erste Erfolge. Der Fassweinpreis stieg wieder an, bis der Weinskandal alle Anstrengungen zunichtemachte. Der Weinexport kam völlig zum Erliegen. 
  • Infolge dieser Ereignisse wurde das neue Weingesetz 1985 verlautbart, das einerseits als das schärfste Weingesetz der Welt propagiert wurde, andererseits für die Weinbauern völlig undurchführbar war. Durch zähe Bemühungen des „Bundesverbandes“ wurde das Weingesetz 1985 fünfmal grundlegend novelliert. Im Nachziehverfahren konnte erreicht werden: die Einführung der Banderole als Mengenkontrollinstrument, die obligatorische Prüfung von Qualitätswein mit der staatlichen Prüfnummer und die Einführung der Hektarhöchsterträge für Qualitäts- und Landwein. 
  • Als Reaktion auf den Weinskandal wurde im Jahr 1986 die Gründung der österreichischen Weinmarketingservice GmbH für die Image- und Absatzförderung des österreichischen Weines gegründet. 
  • Im Jahr 1989 erfolgte die Gründung der Österreichischen Weinakademie. Ein Jahr später wurde Josef Pleil zum Präsidenten des Weinbauverbands gewählt. Josef Glatt folgte 1994 Hans Weiß als Geschäftsführer. 
  • Mit dem Beitritt zur EG im Jahr 1995 waren die Übernahme des EG-Weinrechtsbestandes und die Umsetzung der EG-Weinmarktordnung verbunden. 
  • Im Jahr 1998 erfolgte eine abermalige Umbenennung des „Bundesverbandes“ in „Österreichischer Weinbauverband“. 
  • Als Konsequenz der Übernahme des EU-Rechtsbestandes wurde ein neues Weingesetz unter maßgeb­licher Beteiligung des Weinbauverbandes im Jahr 1999 beschlossen. 
  • Im Jahr 2000 kam es zur Festschreibung von Branchenverbänden im Weingesetz. Damit wurde die Voraus­setzung für die Schaffung von regionaltypischen Qualitätsweinen, sogenannten DAC-Weinen, geschaffen. 
  • Ein nationales Weinkomitee mit anschließender Installierung regionaler Weinkomitees entstand im Jahr 2001. In Umsetzung der Möglichkeiten des neuen Weingesetzes erfolgte im Jahr 2003 die Präsentation des ­ersten regionaltypischen Qualitätsweines: des DAC Weinviertels. 
  • Aus Anlass des 120-jährigen Bestandsjubiläums des „Österreichischen Weinbauverbandes“ fand der 28. Internationale Weltkongress für Rebe und Wein von 4. bis 9. Juli 2004 in der Wiener Hofburg statt. 
  • Nach langen Bemühungen des Weinbauverbandes konnte beginnend mit dem Wintersemester 2004 erstmalig ein Weinbaustudium an der Universität für Bodenkultur angeboten werden. 
  • 2013 kommt es abermals zu einem Generationenwechsel an der Spitze des Verbands: Der junge Klosterneuburger Nationalrat Johannes Schmuckenschlager folgt Präsident Ök.-Rat Josef Pleil. 
  • In einem mehrjährigen Projekt entwickelt der Weinbauverband ein Online-Tool zur Feststellung des Nachhaltigkeitsstatus bei der Weinproduktion und stellt es den Winzern als Schulungs- und auch Zertifizierungsinstru­ment zur Verfügung. 
  • 2015 feiert der Bundesverband sein 130-Jahr-Jubiläum.