Laut Angaben des Rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums hat die EU einem Antrag der deutschen Anbaugebiete Rheinhessen und Württemberg auf „außergewöhnliche Marktintervention“ zugestimmt. Nun schaffen Bund und Länder die rechtlichen Voraussetzungen. Gefördert wird die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung aus Rheinhessen und Württemberg zu Industriealkohol. Die Förderung beträgt 43 Cent/l; zusätzlich werden 16 Cent/l für Logistik- und Brennkosten gewährt. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Das Rheinland-Pfälzische Landwirtschaftsministerium rechnet mit einem Start der Maßnahme gegen Ende 2026. Die gesicherten finanziellen Mittel in der Höhe von 14,16 Mio. Euro entsprechen einer Höchstmenge von rund 24 Mio. l Wein und stammen aus der EU-Agrarreserve. Laut der rheinland-pfälzischen Weinbauministerin Christine Schneider soll die Destillation für eine kurzfristige Entlastung der angespannten Marktsituation sorgen. Ziel bleibe jedoch, Angebot und Nachfrage mit strukturellen Maßnahmen wieder dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen.
In Frankreich endete inzwischen die zweite Runde von Anträgen für die Krisendestillation mit mehr als 2.000 Anträgen und rund 77 Mio. l angemeldetem Rotwein, wie das französische Institut für landwirtschaftliche Erzeugnisse FranceAgriMer bekanntgab. Für die Destillation von Rot- und Roséweinen zu Industriealkohol in Frankreich gab die EU insgesamt € 40 Mio. aus der Krisenreserve frei. Zugelassen sind Weine, die bereits vor dem 21. Juli 2025 in den Weingütern lagernd waren. Das Mindestvolumen für die Anmeldung betrug 30 hl – der Beihilfebetrag beträgt € 30/hl für die Produzenten und € 3/hl für die Destillateure. Die Destillation der Weine ist bis zum 30. September 2026 vorgesehen. Rund 40 % der Anträge stammten aus der Region Aquitanien, gefolgt von Languedoc-Roussillon und dem Rhonetal.