Der Versand der Erhebungsunterlagen an die von der Stichprobenerhebung betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgt im Laufe des Aprils 2026. Für Weinbau- sowie Garten- und Gemüsebaubetriebe erfolgt eine Vollerhebung. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt per Post oder auch digital per eZustellung für jene, die für eine digitale Postzustellung registriert sind. Die Erhebung wird ausschließlich mittels elektronischen Fragebogens (eQuest-Web) abgewickelt. Das von der Statistik Austria versandte Schreiben beinhaltet neben dem Begleitschreiben und ausführlichem Informationsmaterial auch die Benutzerkennung und das Passwort für den elektronischen Fragebogen.
Die Agrarstrukturerhebung wird europaweit durchgeführt und soll Auskunft über innerbetriebliche, ökonomische, soziale und ökologische Strukturen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geben. Der Onlinefragebogen ist in verschiedene Themenblöcke gegliedert. Es werden Eigenschaften der Betriebe wie zum Beispiel die Rechtsform, Betriebsform, Ausbildung, Bodennutzung, Viehbestand, biologische Landwirtschaft, Pachtflächen und -preise sowie Arbeitskräfte und Betriebsleitung etc. abgefragt.
Die Agrarstrukturerhebung ist verpflichtend. Es gilt per Verordnung die Auskunftspflicht für alle betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Auskunftspflichtige, die mittels Ausfüllhilfe selbst dazu in der Lage sind, den Fragebogen auszufüllen, sollten diesen bis 22. Mai 2026 an die Statistik Austria retournieren.
MFA-Betriebe mit Ausfüllproblemen können die Unterstützungsleistungen der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen. Dazu sind sämtliche Unterlagen und das Schreiben der Statistik Austria mit den Zugangsdaten mitzunehmen. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Telefoninterview in Anspruch zu nehmen: Dazu muss die Statistik Austria binnen zwei Wochen ab Erhalt der Unterlagen über die benötigte Hilfe informiert werden, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Beantwortung des Fragebogens über die zuständige Landwirtschaftskammer oder per Telefoninterview hat bis spätestens 30. Juni 2026 zu erfolgen. Sollten Fragebögen ignoriert oder nicht ausgefüllt und retourniert werden, kann das zu einer Verwaltungsstrafe führen.