Grundlage für diese Entscheidung ist die EU-Verordnung 2024/1143, die die Einführung anerkannter Erzeugervereinigungen vorsieht. Ziel ist es, kleinen und mittleren Betrieben im Wettbewerb mit großen Marktteilnehmern faire Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Verordnung definiert Erzeugervereinigungen als freiwillige Zusammenschlüsse von Produzenten, die demokratisch organisiert sind und Aufgaben im Sinne der Verordnung übernehmen.
„Mit der Gründung der Erzeugervereinigung setzen wir ein starkes Zeichen für die Zukunft des Weinbaus in Niederösterreich“, betont WBV NÖ-Präsident Reinhard Zöchmann. „Dass die Statutenänderung dazu einstimmig erfolgte, macht mich schon etwas stolz! Mein besonderer Dank gilt Ing. Stefan Kast (WBV Ö) und Dr. Rudolf Schmid (BMLUK), die mit großem Engagement die Basis für diesen Meilenstein gelegt haben.“
Umstrukturierungen
Der WBV NÖ wird künftig auch die Produktspezifikation „Qualitätswein Niederösterreich“ gestalten. Voraussetzung für das aktive und passive Wahlrecht innerhalb der Erzeugervereinigung ist eine Einwilligungserklärung sowie der Nachweis, Qualitätswein aus Niederösterreich zu erzeugen. Dieser Nachweis wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft (BMLUK) bereitgestellt.
Geschäftsführer DI Konrad Hackl erklärt dazu: „Unter anderem wegen dieser neuen Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit als Erzeugervereinigung werden wir unsere Mitgliederverwaltung auf ein zeitgemäßes elektronisches System umstellen. Damit können wir die Verwaltung der Stimmrechte effizient und dem Datenschutz entsprechend abwickeln. Diese Modernisierung bringt auch deutliche Vereinfachungen für die Ortsweinbauvereine sowie die Bezirks- und Gebietsverbände, die dem WBV NÖ untergeordnet sind.“
Im Rahmen der turnusmäßigen Wahl wurden alle Vorstandsmitglieder, Vizepräsidenten sowie Präsident Reinhard Zöchmann einstimmig wiedergewählt. „Danke für dieses klare Votum, das wir als Auftrag verstehen, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen“, so Zöchmann.