Vom Bundesministerum für Landwirtschaft, Regionen & Tourismus und der Landwirtschaftskammer Österreich wurde eine Leitlinie speziell für Wein- und Mostbuschenschankbetriebe sowie für den Almausschank verfasst.
Die Inhalte wurden im Wesentlichen bereits mit den Gastro-Richtlinien transportiert – wie zum Beispiel, dass für die Gäste das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur beim erstmaligen Betreten des Lokals bis zum Einfinden am Tisch vorgeschrieben ist.