CORONA AKTUELL

Einreise von Schlüsselarbeitskräften

Ein Artikel von Redaktion | 03.05.2020 - 11:05

Mit der Plattform www.dielebensmittelhelfer.at wird versucht, den wesentlichen Bedarf an Arbeitskräften mit jenen Menschen zu decken, die derzeit in Kurzarbeit oder arbeitslos sind. In vielen Bereichen reichen österreichische Arbeitskräfte aber nicht aus, insbesonders dort, wo es um erfahrene Schlüsselarbeitskräfte wie „Partieführer“ oder Personen, die andere Erntehelfer anlernen, geht.

Bisher war die Einreise für land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte aus Nicht-Nachbarstaaten sowie Drittstaaten ohne ärztlichem Attest (=negativer Covid-Test) auf dem Landweg nicht möglich. Ein derartiges Attest können die Saisonarbeitskräfte in ihren Heimatländern in den allermeisten Fällen nicht bekommen, daher war die Einreise auf dem Landweg bisher faktisch ausgeschlossen.

  • Aktuelle Lösungen
    Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft ist es erlaubt, nach Österreich auf dem Schienenweg oder mit dem Bus einzureisen, sofern der Zug oder Bus ohne weitere planmäßige Haltestellen vom Ausgangsbahnhof zum inländischen Endbahnhof geführt wird.
    Diese Personen sind nach der Einreise nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige Quarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen.
    Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige Quarantäne beendet werden.
  • Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht weiterhin die Möglichkeit der „Arbeitsquarantäne“. Unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen und Auflagen ist es dadurch möglich, dass die Erntehelfer unmittelbar nach ihrer Ankunft am Betrieb die Arbeit aufnehmen können.
  • Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte aus den Nachbarstaaten können unter den geltenden Bestimmungen weiterhin als Berufs-Pendler einreisen. Der Nachweis eines negativen Tests auf SARS-CoV-2 ist dafür weiterhin nicht nötig.
  • Auch die Einreise auf dem Luftweg ist für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin möglich.
  • Die Möglichkeit der Einreise nach Österreich besteht neuerdings auch für land- und forstwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte aus der Ukraine. Doch seitens der ukrainischen Behörden besteht aktuell ein generelles Ausreiseverbot. Das bedeutet, die Ukraine lässt von sich aus keine Arbeitskräfte ausreisen. Die österreichische Bundesregierung ist dazu mit den ukrainischen Behörden weiterhin in intensiven lösungsorientierten Gesprächen.

Die oben genannten Neuerungen traten mit 1. Mai 2020 in Kraft.

  • Zusätzliche Maßnahmen 

    1. Durch die Vermittlungsplattform „dielebensmittelhelfer.at“ sind bereits 2.500 Personen in Vermittlung oder im Einsatz.
    2. Unbegrenzter Zuverdienst neben der Kurzarbeit ist möglich.
    3. Tages- und Wochenpendler aus Nachbarstaaten dürfen nach wie vor einreisen – dies hat zu einer massiven Entlastung der Situation geführt.
    4. Maximalbeschäftigungsdauer kann für Saisonarbeitskräfte von 9 auf 12 Monate ausgedehnt werden.
    5. Automatische Verlängerung der Visa für Saisonarbeitskräfte bei vorliegender Beschäftigungsbewilligung
    6. Arbeitsquarantäne möglich – Saisonarbeitskräfte können unter Einhaltung strenger Bestimmungen auch in der Quarantäne am Betrieb arbeiten.
    7. Sicherheits- und Hygienestandards betreffend die Unterkünfte, der Arbeit im Freiland oder auch in überdachten Bereichen wurden ausgearbeitet, um die Einreise von Saisonarbeitskräften möglich zu machen (z.B. aus Rumänien).
Informationen lt. Bundesministerium für LW, Regionen und Tourismus & LK Österreich, Stand 30.4. 2020