Deutschland

Amtliche Anerkennung von Sprühdrohnen

Ein Artikel von Redaktion | 27.05.2020 - 10:53
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Sprühdrohne DJI Agras T16 auf einer Versuchsfläche der LVWO Weinsberg. V.l.: Johannes Bertsch (Dronexperts), Dr. Manuel Becker (LVWO Weinsberg), Mischa Kohnen (Droneparts) © M. Becker/LVWO Weinsberg

Die Firma Droneparts hat in Kooperation mit der LVWO Weinsberg aus Baden-Württemberg für die ersten Sprühdrohnen die Bestätigung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) erhalten. Die Versuche wurden im Rahmen des EIP-Projekts „Einführung von Spritzdrohnen in den Steillagenweinbau“ durchgeführt, das die technische Optimierung der Sprühdrohnen und die Ausbildung von Winzern zu Piloten als Ziel hat.
Das deutsche Pflanzenschutzgesetz sieht eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen nur für den Steillagenweinbau und im Forst über ein Genehmigungsverfahren vor. Bisher gab es jedoch, außer Hubschraubern mit spezieller Sprühanlage, keine zugelassenen Geräte für diesen Zweck. Mit der Anerkennung der Sprühdrohnen-Modelle Agras MG-1P (Prüfungsnummer G 2080) und Agras T16 (Prüfungsnummer G 2199) des Herstellers DJI stehen nun unbemannte Luftfahrzeuge für den Einsatz im Steillagenweinbau zur Verfügung.

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Martin Joos, Dr. Manuel Becker (LVWO Weinsberg), Mischa Kohnen (Droneparts), Johannes Bertsch (Dronexperts) (v.l.) mit der Sprühdrohne DJI Agras T16 © M. Becker/LVWO Weinsberg

Drohnen-Spezifikationen
Die Sprühdrohne DJI Agras T16 ist mit einem 16-Liter-Wechseltank ausgestattet, 8 Düsen und hat ein maximales Aufstiegsgewicht von 40,5kg. Mit einer Fluggeschwindigkeit von bis zu 12,8km/h im automatischen Betrieb beträgt die reine Flugzeit bei der DJI Agras T16 für die Behandlung von einem Hektar Rebfläche ca. 15 Minuten. Die Sprühdrohne hat eine Spannbreite von ca. 2,5m und eine Arbeitsbreite von 3m.
Der Anerkennung als Pflanzenschutzgerät gingen drei Jahre umfangreiche Versuche zur Optimierung der Applikationstechnik und der Flugparameter voraus. Derzeit sind noch keine Pflanzenschutzmittel für die Anwendung von unbemannten Luftfahrzeugen im Weinbau erlaubt. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln für die Applikation mit unbemannten Luftfahrzeugen sind beantragt.

Der Einsatz von Sprühdrohnen soll die hohe körperliche Belastung und den hohen Arbeitseinsatz bei der Bewirtschaftung von Steillagen reduzieren. Die Drohnen sollen als Alternative zu händisch durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen wie Rücken- bzw. Schlauchspritzungen zum Einsatz kommen. So können ca. 80 – 90% der Handspritzungen ersetzt werden und auch die Abdrift soll sinken. Im EIP-Projekt konnten die Kooperationspartner umfangreiche Erfahrungen beim Einsatz der Sprühdrohnen sammeln. Aktuell finden an der LVWO Weinsberg Sprühdrohnen-Versuche zur biologischen Bewirtschaftung von Weinbausteillagen statt.