Bundesamt für Weinbau

Probeneinreichung wieder möglich!

Ein Artikel von Redaktion | 14.04.2020 - 17:27

Entsprechend den Plänen der Bundesregierung für eine schrittweise Öffnung zahlreicher Aktivitäten nehmen die Bundesämter in Eisenstadt und Klosterneuburg wieder einen – vorerst reduzierten – Betrieb auf. Damit ist auch die Einreichung zur Qualitätswein-Prüfnummer wieder möglich, wobei noch folgende Einschränkungen gelten, um dem MitarbeiterInnen-Schutz und den Vorgaben zum allgemeinen Seuchenschutz gerecht zu werden:

  • Angenommen werden ausschließlich Online-Anträge.
  • Weinproben können nur in den Zentralstellen der Bundesämter (also Eisenstadt und Klosterneuburg) eingereicht werden.
  • Die Zustellung der Proben soll über den Post-/Versandweg erfolgen.
  • Die Analyse und Verkostung der eingereichten Proben erfolgt in den Zentralstellen der Bundesämter.
  • Die bisherige Regelung, wonach Qualitätswein sofort in Verkehr gesetzt werden können, wenn die Prüfnummer nachträglich eingeholt wird, ist ab sofort wieder aufgehoben. Die Betriebe werden aufgefordert, noch ausständige Prüfnummerverfahren unverzüglich nachzuholen!

Sollte sich die Lage in Österreich weiter positiv entwickeln, ist in einem weiteren Schritt analog zu den Maßnahmensetzungen der Bundesregierung im Mai auch die Wiedereröffnung der Außenstellen der Bundesämter und die Wiederaufnahme des Vollbetriebs geplant.