AKTUELLES ZUM CORONA-VIRUS

Ab-Hof-Verkauf und Wein-Auslieferung möglich, sinnvoll

Ein Artikel von Redaktion | 16.03.2020 - 13:02

Aufgrund der „96. Verordnung: Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich, zu finden unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_96/BGBLA_2020_II_96.html kann nach Rücksprache mit Mag. Andreas Graf (Landwirtschaftskammer Österreich) folgende Information gegeben werden:

§ 1. Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt.

§ 2. gilt NICHT für folgende Bereiche:
2. Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern (Anm.: damit sind die Ab-Hof-Verkäufe gemeint)

16. Lieferdienste
Anm.: Die Auslieferung von Wein kann unter die Ausnahmen Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarktung (§ 2 z 2) und Lieferdienste (z16) fallen. Beim Ausliefern zu beachten:

§ 3. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt.
Es wird im Sinne der Allgemeinheit darum ersucht, alle umsetzbaren Vorkehrungen zu treffen, um Kontaminationen zu vermeiden, besonders auch beim Ausliefern von Wein usw. – nicht unbedingt notwendige persönliche Kontakte zu Kunden sind zu vermeiden.
Anm.: Händehygiene, Husten nur in Taschentuch oder Armbeuge (von Personen abgewendet) und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) sind wichtige Vorkehrungen

Weitere Informationen zum Coronavirus & Landwirtschaft sind zu finden unter: https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/coronavirus-landwirtschaft.html

Coronavirus: Situation in Ungarn
Das AC Budapest beobachtet die neuen Entwicklungen in Ungarn und aktualisiert die Informationen laufend: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
Vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den ungarisch-slowenischen und ungarisch-österreichischen Grenzen. Offiziell werden für Pendler, d.h. vornehmlich ungarische Staatsbürger, die in Österreich arbeiten, keine Bestätigungen des Arbeitgebers über die Beschäftigung in Österreich eingefordert. Dennoch scheint es empfehlenswert, einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses bei der Hand zu haben. U.a. eignet sich hierzu die Sozialversicherungskarte, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers. Ein offizielles Formular hierfür gibt es nicht (Muster).


Einschub LK NÖ: Situation in Niederösterreich


Tschechische Arbeitskräfte durften nach Österreich einreisen, sofern sie
ein aufrechtes Arbeitsverhältnis hatten und dies auch belegen konnten
(Bestätigungsformular, welches am Wochenende ausgeschickt wurde).
Slowakische Arbeitskräfte durften nicht mehr einreisen. Polnische
Arbeitskräfte sind von den polnischen und tschechischen Bestimmungen
abhängig. Dazu gibt es derzeit keine gesicherten Informationen. Wie sich
die Situation diesbezüglich entwickelt ist derzeit nicht absehbar.

Weinbewertungen Weinparade und NÖ Wein: Aufgrund der aktuellen Umstände muss die Anlieferung und die Verkostung verschoben werden. Der Anmeldeschluss bei der NÖ Wein bleibt bei 29. März. Bei der Weinparade wäre er gestern gewesen. Aufgrund der Verschiebung der Anlieferung und Verkostung sind hier aber weiterhin
Anmeldungen zur Weinparade möglich. Sobald es einen neuen
Anlieferungstermin für beide Weinwettbewerbe gibt, werden sie darüber
informiert.

Die MFA-Entgegennahme ist bis auf weiteres ausgesetzt.
„Die Entwicklungen zum Corona-Virus der letzten Stunden und die dazu ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung machen es erforderlich, dass die Hilfestellung der Bezirksbauernkammern bei der Antragstellung zum MFA 2020 ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt ist. Bitte kommen Sie daher derzeit nicht in Ihre Bezirksbauernkammer, auch wenn Ihnen ein Termin zugeteilt wurde.
Selbstverständlich ist Ihre Bezirksbauernkammer telefonisch oder per email erreichbar. Beratungen vor Ort werden nur mehr in absoluten Ausnahmefällen stattfinden. Nehmen Sie dazu vorab mit der Bezirksbauernkammer telefonisch Kontakt auf.
Weitere Informationen werden folgen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Daniel C. G. Hugl, Weinbauberater, LK Niederösterreich
Mobil +43 664 60 259 22210 | daniel.hugl@lk-noe.at


Die Weinübernahme für die Burgenländische Weinprämierung 2020 wird verschoben!
Die aktuelle Situation macht eine Übernahme der Weine zu den bekanntgegebenen Terminen am 19. März im Bezirksreferat in Güssing bzw. am 23. und 24. März in der Landwirtschaftskammer Eisenstadt unmöglich. Derzeit stehen noch keine Ersatztermine fest.

Kein Parteienverkehr in der Landwirtschaftskammer https://bgld.lko.at/eind%C3%A4mmung-von-corona-kein-parteienverkehr-in-der-landwirtschaftskammer+2500+3185778
Bis auf Weiteres findet kein persönlicher Parteienverkehr und KEINE Annahme von MFA-Anträgen in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer und den Bezirksreferaten statt.Die MitarbeiterInnen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer und der Bezirksreferate stehen für Fragen und Beratungen weiterhin per Telefon und Mail zur Verfügung.

Die Zuständigkeiten und Telefonnummern inkl. Mail-Adressen sind unter nachfolgendem Link zu finden: https://bgld.lko.at/mitarbeiterinnen-mitarbeiter+2500++900552#goto-mitarbeiter1001342

Anmerkung zum MFA: Seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurde mitgeteilt, dass auch der 15. Mai als letztmöglicher Antragstermin nach hinten verlegt werden wird. Sobald die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit wieder aufgehoben werden, werden alle der Landwirtschaftskammer bekannten noch ausständigen Mehrfachantragssteller einen neuen Termin von der Landwirtschaftskammer erhalten, damit diese zeitgerecht ihren Antrag für 2020 stellen können. Die Antragstellung über eAMA ist natürlich weiterhin möglich.

! Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Informationen in dieser Nachricht auf die momentane Ist-Situation beziehen. Eine regelmäßige Kontrolle des Mailpostfachs sowie das regelmäßige Nachlesen auf der Website www.lk-bgld.at bzw. auf dem Facebook-Account der Burgenländischen Landwirtschaftskammer unter https://www.facebook.com/lk.burgenland werden dringend empfohlen, um schnellstmöglich aktualisierte Informationen betreffend das Coronavirus und die Landwirtschaft zu erhalten. Vermutlich wird die Anzahl, der Informationsmails, die ich versende, in der nächsten Zeit zunehmen.

Ing. Verena Klöckl, BA
Weinbauberaterin | Abt. VI – Pflanzenbau
Tel.: +43 2682 702-652 | Mobil: +43 664 4102652
verena.kloeckl@lk-bgld.at