Neues Regierungsprogramm

Analyse und Empfehlungen für Winzer

Ein Artikel von Redaktion | 16.01.2020 - 09:26

„Das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist ambitioniert und trägt deutlich die Handschrift einer ökosozialen Marktwirtschaft“, so Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich. Wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen werden bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020 bis 2024 erwartet. Im Regierungsprogramm finden sich eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderem eine Senkung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängigen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steuerlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus. Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen insbesondere bei verstärkt ökologischer Ausrichtung von Immobilienprojekten, für die Landwirtschaft und den Tourismus.

Branchenspezifische Entlastungen in der Land- und Forstwirtschaft

Darüber hinaus sind die Beibehaltung und rechtliche Sicherstellung des Einheitswertsystems in der Land- und Forstwirtschaftsowie die Streichung der Einheitswertgrenze für die Buchführungspflicht und die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht auf € 700.000 vorgesehen; weiters die Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf € 40.000 samt zukünftiger Valorisierung und die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen.

Der Solidaritätsbeitrag für Pensionisten (0,5% der Pensionsleistung) soll abgeschafft werden; das fiktive Ausgedinge von 13 auf 10 % abgesenkt werden, die Pensionsversicherungsbeitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre erhöht werden und die Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau angepasst werden. Die soziale Absicherung der bäuerlichen Familienbetriebe soll durch die Beibehaltung berufsspezifischer Leistungen, One-Stop-Shop in der SV und die Gewährleistung der gesetzlichen Grundlagen des Beitrags- und Versicherungsrechts (pauschales System bzw. Option für die steuerrechtliche Aufzeichnung) erreicht werden. Weiters soll eine Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage im pauschalen System und in der Option an die Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG und Entfall des 3%-Zuschlages für Optionsbetriebe erfolgen. Ein weiteres Vorhaben ist die Entlastung von Klein- und Mittelbetrieben in der Sozialversicherung.

Weiters soll eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft  ermöglicht werden. Die Vielfalt der vorgesehenen, begünstigenden Einzelmaßnahmen bedarf jedenfalls einer betriebsindividuellen Auseinandersetzung und Abschätzung der Tragweite und des Gestaltungsspielraums im jeweiligen Einzelfall. Die im internationalen Wettbewerb für österreichische Erzeugnisse nachteilige Schaumweinsteuer soll abgeschafft werden. Der Versicherungsschutz für Risiken und Schäden in der Land- und Forstwirtschaft soll ausgeweitet und gestärkt werden. Die bestehenden Jahreskontingente für Saisonniers für die Landwirtschaft sollen bedarfsgerecht unter Einhaltung aller arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen angepasst werden. Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberzusammenschlüsse sollen geschaffen werden, um Synergien bestmöglich zu nutzen.

Download: LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020–2024

Infos: www.lbg.at