Österreich

Säuerung 2019 wieder zugelassen

Ein Artikel von Redaktion | 08.08.2019 - 14:01

Seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde bekanntgegeben, dass auf Grundlage von Anhang VII, Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 die Säuerung von Most und Wein der Ernte des Jahrganges 2019 nach Maßgabe nachfolgender Vorschriften zugelassen wird:

Die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost und Jungwein darf nur bis zur Höchstmenge von 1,50 g/l, ausgedrückt in Weinsäure, d.h. von 20 Milliäquivalent je Liter, durchgeführt werden.
Die Säuerung von Wein darf nur bis zur Höchstmenge von 2,50 g/l, ausgedrückt in Weinsäure, d.h. von 33,3 Milliäquivalent je Liter, durchgeführt werden.
Zulässig ist die Säuerung mit L-Weinsäure, L-Apfelsäure oder DL-Apfelsäure sowie mit Milchsäure.
Die Säuerung und die Anreicherung ein und desselben Erzeugnisses schließen sich aus; Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost und Jungwein gelten nicht als dasselbe Erzeugnis. Dementsprechend sind die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung des Jungweines zulässig. Im Fall eines gesäuerten Mostes darf die Anreicherung erst nach Gärbeginn und bei einem angereicherten Most die Säuerung erst in einem späteren Stadium erfolgen.