WEINBAUKATASTER

Umstellung auf Invekos

Ein Artikel von DI Andreas Schlager und DI Johann Graßl | 25.07.2019 - 14:24
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Große Unterschiede bei den Abgrenzungen: Grundstückskataster (schwarze Linien), Weinbaukataster (gelbe Linien) und Naturstand bzw. Schlag / MFA (rot)

Laut Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nach dem Österreichischen Weingesetz bzw. aufgrund der landesgesetzlichen Bestimmungen (NÖ-Weinbaugesetz) hat die Führung des Rebflächenverzeichnisses (Weinbaukataster) auf der Grundlage und unter Beachtung der inhaltlichen Anforderungen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (= Invekos) zu erfolgen. Invekos ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten. Die Umstellung soll auch eine Vereinfachung in der Verwaltung für die Winzer bringen.

Nach diesem System wird seit vielen Jahren erfolgreich die Abwicklung der landwirtschaftlichen EU-Ausgleichszahlungen umgesetzt. Mittels Digitalisierung (grafische Flächenermittlung) und Mehrfachantrag (MFA) werden Flächen entsprechend der in der Natur durchgeführten Bewirtschaftung erhoben und beantragt. Nach dem gleichem Prinzip werden zukünftig auch alle Weingärten digital erfasst. Die verpflichtende Umstellung wird nun in Angriff genommen. Würde man den Weinbaukataster nicht umstellen, könnten erhebliche Probleme (finanzielle Nachteile durch Anlastungen, Streichung von Fördermaßnahmen etc.) im Zuge von EU-Überprüfungen entstehen.

Korrekte Weinflächen sind auch Grundlage für die Weinmarktordnung (z.B.: Umstellungsförderung). Es ist auch absehbar, dass Vorgaben einer neuen, zukünftigen Marktordnung noch genauer werden bzw. eine Teilnahme der Winzer daran nur dann möglich sein wird, wenn der Weinbaukataster den EU-Kriterien entspricht. Ein weiteres Argument für die Umstellung, damit auch zukünftig den Weinbauern finanzielle Unterstützung ermöglicht werden kann.

Die Ausgangslage

Zurzeit wird der Weinbaukataster in Niederösterreich nach Eigentums- und Besitzverhältnissen geführt. Das heißt, alle weinbaulichen Informationen (z.B.: Fläche, Sorten, Rechte …) werden auf Basis von Grundstücken geführt, aber nicht zur Gänze deckungsgleich mit den Verhältnissen in der Natur. Es ist allgemein bekannt, dass der Grundstückskataster nicht immer den Bewirtschaftungsverhältnissen in der Natur entspricht. Vielfach sind deutliche Abweichungen vorhanden. Daher werden auch Weingärten laut jetzigem Kataster mit dem tatsächlichen Naturstand zum Teil wenig Übereinstimmung haben. Die Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur sind aber in der Regel von den Winzern akzeptiert.

Betriebe, die EU-Flächenzahlungen beantragen (Zahlungsansprüche, ÖPUL), müssen hingegen in ihren Anträgen die laut Invekos geltenden Flächenausmaße verwenden, also jene Flächen, die gemäß Bewirtschaftung in der Natur gelten und anerkannt sind. So ergibt es sich, dass je nach „Zweck“ (Erntemeldung, Flächenzahlungen, Umstellungsförderung …) die österreichischen Weinbauern unterschiedliche Flächenausmaße heranziehen und angeben. Daher sind irrtümliche Falschangaben leicht möglich und Fehler vorprogrammiert!

Es ist deshalb aus rein praktischen Gründen eine Umstellung des Katasters auf Invekos-Basis ebenfalls logisch und für die Winzer dienlich. Das Ziel nach der Umstellung ist eine Fläche, die dem in der Natur stehenden Weingarten entspricht und für alle vorgeschriebenen Meldungen und Angaben verwendet werden kann.

In Niederösterreich sind bereits ca. 90% aller Weinflächen im Invekos vorhanden (ÖPUL, Direktzahlungen). Lediglich die Schlagdigitalisierung nach Sorte und Pflanzjahr muss noch durchgeführt werden. Hinter den restlichen, noch ca. 10% fehlenden Flächen stehen ca. 45% der niederösterreichischen Weinbaubetriebe. Die Weinflächen dieser Winzer müssen in einer Ersterhebung in das Invekos eingeführt und danach muss die Schlagbildung nach Sorte durchgeführt werden.

Umsetzung und Terminfahrplan

Die Umstellung des Weinbaukatasters muss umgehend umgesetzt werden. Der Beginn der Aktivitäten wird daher in Niederösterreich noch im Oktober 2019 gestartet und soll mit dem Mehrfachantrag 2020 bis Mitte Mai 2020 abgeschlossen werden.

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich wird die Winzer bei den notwendigen Erfassungs- und Digitalisierungsarbeiten unterstützen. Grundsätzlich kann die Digitalisierung der Weinflächen sowie die Schlagbildung nach Sorte und Pflanzjahr auch selbsttätig durch den Weinbauer durchgeführt werden. Die Erfahrungen aus vielen Jahren Invekos-Umsetzung zeigen aber, dass die Digitalisierung nicht so ohne Weiteres durchführbar ist, wenn man keine Übung darin hat (Kenntnis vom Programm, Wissen um die Digitalisierungsvorgaben usw.). Deshalb nehmen viele Landwirte die Hilfe der Bezirksbauernkammern an.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass viele aktive Weinbauern (noch) nicht im Invekos erfasst oder die Bewirtschafterdaten nicht mehr aktuell sind. Dies deshalb, weil noch nie oder seit vielen Jahren keine Anträge auf Zahlungen bei der AMA gestellt wurden. Bei diesen Betrieben sind vorweg die Bewirtschafterdaten anzulegen oder zu aktualisieren. Das kann nur über die Bezirksbauernkammer erfolgen und betrifft – wie bereits erwähnt – rund 45% aller niederösterreichischen Weinbaubetriebe. Diese Weinbaubetriebe sollen noch im Herbst (ab Ende Oktober) zur Ersterhebung durch die zuständigen Bezirksbauernkammern persönlich eingeladen werden. Wichtig ist, dass die zugeteilten Termine für die notwendigen Bearbeitungen strikt eingehalten und wahrgenommen werden. Da einige tausend Betriebe NÖ-weit bei dieser Ersterhebung unterstützt werden müssen, kann das nur bei Termintreue gemeinsam (Winzer und Bezirksbauernkammern) umgesetzt werden.

Weinbauern, die laufend Mehrfachanträge stellen und daher aktuell im Invekos erfasst sind, werden zur Schlagdigitalisierung für die Festlegung der einzelnen Sortenflächen und Pflanzjahre, in Abhängigkeit ihrer Betriebsgröße ab Jänner, spätestens mit der Abgabe des MFA 2020, eingeladen.

Im Zuge der Umstellung des Weinbaukatasters auf Invekos-Basis soll des Weiteren die Meldung von geänderten Bewirtschaftungsverhältnissen vereinfacht werden. Zentrale Bedeutung wird dabei der jährlichen Abgabe eines MFA zukommen. Änderungen in den Bewirtschaftungsverhältnissen sollen weiterhin jederzeit gemeldet werden können, müssen aber spätestens mit dem nächstfolgenden MFA bekannt gegeben werden.

Beachten Sie dazu auch zukünftige Beiträge in den diversen, bekannten Weinbau-Medien sowie Ankündigungen Ihrer Bezirksbauernkammer. #

Die Autoren

DI Andreas Schlager, Invekos – Landwirtschaftskammer Niederösterreich, und
DI Johann Graßl, Referatsleiter Weinbau, LWK NÖ