Gesetz

Neuerungen im Burgenländischen Buschenschankgesetz

Ein Artikel von Redaktion | 14.02.2019 - 08:41

Der Buschenschank ist eine burgenländische Institution, er bereichert das Dorfleben und ist auch ein Anziehungspunkt für Gäste aus nah und fern. Dennoch nimmt die Zahl der ausschenkenden Betriebe Jahr für Jahr ab. Das Gesetz soll nun den Betrieben Verbesserungen bringen.

Gleichstellung von Nebenerwerbs- und Vollerwerbslandwirten hinsichtlich Berechtigung des Ausschankes am Ort der Haupt- oder Nebenbetriebsstätte (Wegfall der 10km Grenze).

Zukauf von Weintrauben bei Ernteausfall aufgrund von Elementarereignissen wie Hagel, Frost , Hochwasser, Dürre usw. Der Zukauf von Weintrauben darf jedoch pro Hektar bewirtschafteter Weinbaufläche 2.000 kg nicht übersteigen. Der damit hergestellte Wein darf im Buschenschank ausgeschenkt werden.

Änderung der Ausschankdauer: Der Buschenschank kann nun ohne Unterbrechung höchstens sechs Monate aufgesperrt haben. Die gesamte Ausschankzeit darf jedoch neun Monate pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Zwischen Beendigung und Wiederbeginn des Ausschankes entfällt auch die vierwöchige Wartefrist (es kann nun nach einem Tag Ruhezeit wieder aufgesperrt werden).

Die Anmeldung der Ausschankzeiten kann nunmehr einmalig für das gesamte Kalenderjahr bei der Gemeinde beantragt werden. Nachträgliche Änderungen der gemeldeten Ausschankzeiten sind der Gemeinde spätestens fünf Werktage vor Beginn des Ausschankes am geänderten Termin bekannt zu geben.

Ausschank von Sekt und Frizzante ist jetzt erlaubt.

Erweiterung des Speisenangebotes durch selbst zubereitete kalte Speisen aus regionalen landwirtschaftlichen Produkten sowie typische bäuerliche Süßspeisen (pikante und süße Strudel, Grammelpogatscherl, Obstkuchen, Nusskipferl, Germteigmehlspeisen …). Konditormehlspeisen wie Mohr im Hemd und Somlauer Nockerl sind weiterhin nicht erlaubt.

Nähere Informationen und Beratung in den Fachabteilungen der Burgenländischen Landwirtschafts-kammer, Tel. 02682/702, und den Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten. Kompletter Gesetzestext auf www.der-winzer.at.

 

Download Buschenschankgesetz, Fassung vom 04.02.2019