Notfallzulassung

Austriebsverzögerung durch Ölbehandlung

Ein Artikel von Redaktion | 07.03.2019 - 07:30

Damit ist die Anwendung des Mittels zur Austriebsverzögerung möglich; das Ziel ist dabei, durch die Verspätung des Austriebs das Risiko von Spätfrostschäden zu verringern. Das Produkt ist im biologischen Anbau zulässig.
Der austriebsverzögernde Effekt der Ölbehandlung beruht darauf, dass durch den Luftabschluss die Atmung der Knospe reduziert wird. Die Versuche aus dem Jahr 2017 der Universität für Bodenkultur haben bei Grünem Veltliner und Zweigelt eine Austriebsverzögerung von 8 bis 15 Tagen festgestellt. 2018 wurden weitere Versuche, auch in der Steiermark, mit verschiedenen Sorten durchgeführt. Die erzielten Verzögerungen waren 2018 wesentlich geringer und lagen, je nach Sorte, zwischen 2 und 9 Tagen. Es gab zudem Sorten, bei denen kaum eine Verzögerung erkennbar war oder deutliche Phytotoxreaktionen sowie Ertragsreduktionen auftraten.
Auch wenn durch die Notfallzulassung eine Anwendung möglich ist, kann anhand der aktuellen Datengrundlage keine großflächige Anwendung empfohlen werden. Für Betriebe, die einen Einsatz erwägen, sind Praxistests auf Teilflächen empfehlenswert.
Die Zulassung gilt bis 14.6. 2019, danach darf das Produkt auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden.

Empfehlungen für die Praxis und Hinweise zur Anwendung finden Sie hier:
Beratungsrundschreiben für Bio-Weinbau  von Bio Ernte Steiermark, DI (FH) Sabrina Dreisiebner-Lanz MSc