Wechsel zur ÖPUL-Maßnahme „Bio“

Ein Artikel von red. | 07.12.2017 - 13:43

Mit dem Herbstantrag 2017 besteht bis 15. Dezember 2017 die Möglichkeit, von den ÖPUL-Maßnahmen „Herbizidverzicht“ und/oder „Insektizidverzicht“ in die Bio-Maßnahme umzusteigen. Für die aktuelle Förderperiode wird dieser Umstieg letztmalig mit dem Herbstantrag 2018 (bis 15. Dezember 2018) möglich sein.
Bei einem Umstieg in die „Biologische Wirtschaftsweise“ ist bis spätestens 31. Dezember vor dem ersten Verpflichtungsjahr ein Kontrollvertrag mit einer anerkannten Kontrollfirma abzuschließen. Für bereits am Betrieb aufrechte Maßnahmen ist jeweils kein neuerlicher Herbstantrag zu stellen, gültige Maßnahmen laufen weiter.
Wichtig ist auch zu beachten, dass für Biobetriebe, die ÖPUL-Förderung erhalten, verschiedene weitere Fördervoraussetzungen gelten, wie z.B. Erhaltung des Grünlandausmaßes, Weiterbildungsverpflichtung (5 Stunden), Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen.
Ein Neueinstieg ins ÖPUL-Programm ist derzeit nicht möglich. Unabhängig von der Förderung ist die Umstellung auf Bio natürlich jederzeit möglich; Förderung kann dann voraussichtlich ab Beginn der nächsten Förderperiode beantragt werden.

Hinweis: Weiterbildung
Am 5. und 6. März 2018 finden wieder die Bio-WinzerInnentage in St. Pölten statt. Die Schwerpunkte liegen dieses Mal auf dem Anbau und Vertrieb von PIWI-Sorten, weinbaulichem Management zur Schadens- und Schädlingsbekämpfung sowie auf agrarpolitischen Themen im Zusammenhang mit Bioweinbau.
Weitere Informationen (Programm, Details zur Anmeldung) gibt es bei den zuständigen Bio-WeinbauberaterInnen. Die Anmeldung ist bereits möglich bei Maria Walter, LK NÖ, E-Mail: maria.walter@lk-noe.at, Tel. 05 0259 22110.