Einspruch gegen Schaumweinsteuer zurückgewiesen

Ein Artikel von red. | 02.07.2014 - 15:20

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einspruch mehrerer Unternehmen gegen die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Dies meldeten am 2. Juli 2014 mehrere Tageszeitungen in Österreich.

Die betroffenen Unternehmen hätten sich zuerst an das Bundesfinanzgericht zu wenden. Erst gegen eine Entscheidung dieses Gerichts könnten sie dann Beschwerde beim VfGH erheben, heißt es zur Begründung.

Die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer von 75 Cent pro Flasche soll 35 Mio. € jährlich zum Budget beitragen. Die Sekthersteller wehren sich gegen die Steuer, weil dadurch heimischer Sekt verteuert würde. Beschwert hatten sich die Sektkellerei Schlumberger, das Langeloiser Weingut Bründlmayer und das Weingut Schloss Gobelsburg.