Mit der dualen Strategie der spezifischen DAC-Systeme einerseits und den generischen Weinbaugebieten (Bundesländer) andererseits können beide Systeme gespielt werden. Beim regionaltypischen Qualitätswein (DAC) wird ein gebietstypischer Stil nach romanischem Vorbild definiert, der im Marketing mit einer bestimmten Konsumentenerwartung verknüpft wird. Die generischen Qualitätsweine (Bundesländer) stehen dann für die Vielfalt und Innovation zur Verfügung. Hier werden jene Stile und Rebsorten vermarktet, die als Spezialitäten zu sehen sind und weniger über eine spezifische Herkunft als über die Marke des Weingutes vermarktet werden.
Dreistufige Herkunftshierarchie
Das klare Profil eines DAC-Weines und damit seine Wiedererkennbarkeit beim Konsumenten wurde seit Einführung des DAC-Systems in den Vordergrund gestellt. Die weingesetzlichen Anstrengungen, die engeren Herkünfte genauer und präziser zu regeln, haben dann auch in den DAC-Systemen Niederschlag gefunden. In vielen DAC-Gebieten wurde mittlerweile eine Herkunftshierarchie etabliert: je enger die Herkunft, desto wertiger der Wein, alles natürlich innerhalb des jeweiligen DAC-Profils. Über dem klassischen Gebietswein wird ein Ortswein eingeführt und an der Spitze der Pyramide steht dann der Riedenwein.
Überschaubare Ortsweinherkünfte
Die Rieden wurden mittlerweile in den Landesweinbaugesetzen klar abgegrenzt und in den Weinbaukatastern parzellenscharf verzeichnet. Wenn nun zwischen der Gebietsebene und der Riedenebene einer Ortsweinebene mehr Bedeutung zukommen soll, dann ist es auch notwendig, die Ortsweine weingesetzlich klar abzugrenzen. Wenn Ortsweine als vermarktungsfähige Herkunftsweine etabliert werden sollen, dann müssen sie in einem Gebiet in überschaubarer Menge vorgesehen und vermarktbare Einheiten geschaffen werden. Dann ist es nicht sinnvoll, jede kleine Gemeinde oder jede Katastralgemeinde als Weinherkunft zu vermarkten. Ziel: überschaubare Ortsweinherkünfte mit nach Möglichkeit jetzt schon bekannten Weinnamen unter Einbeziehung unbedeutender Gemeinden oder Katastralgemeinden. Wobei die Abgrenzung eher Terroir- als politischen Grenzen zu folgen hat. Die Ortsweine werden dann in den DAC-Verordnungen abgebildet und wie die Rieden in den Katastern abgegrenzt. Wenn diese weingesetzlich abgegrenzten Ortsweine dann bundesweit umgesetzt sind, ist es konsequenterweise auch notwendig, die bisher im Weingesetz vorgesehene Herkunftsebene der politischen Gemeinden und Katastralgemeinden mittelfristig zu streichen.