Seit der verstärkten Ausrichtung des Weinverständnisses in den deutschsprachigen Weinregionen auf die Herkunft (Stichwort: DAC in Österreich) haben private Vereine begonnen, für ihre Mitgliedsbetriebe Lagen zu klassifizieren. Während der sofort aufkommenden Diskussion, auf welche Weise derartige private Lagenbewertungen wein- und bezeichnungsrechtlich am Etikett transportiert werden können, hat sich der Weinbauverband darauf verstanden, den Versuch zu unternehmen, eine Lagenklassifikation auf weingesetzlicher Ebene ins Leben zu rufen. Nach mehrjähriger Arbeit einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller Betroffenen wurde dem Nationalen Weinkomitee ein Verordnungsentwurf vorgelegt, der nach mehrmaliger Diskussion angenommen wurde und in den nächsten Wochen in Begutachtung geschickt werden soll. Im Zuge dieser Begutachtung werden die Kammern und Verbände ihre Stellungnahmen einbringen und nach Abschluss des Verfahrens soll der Text als Teil einer Weinrechtssammelverordnung verlautbart werden.
Aushängeschilder mit DAC-Herkunft
Als einer, der stark in die Ausarbeitung des Vorschlages involviert war, weiß ich, dass das Thema sehr komplex ist. Eine komplexe Materie nach möglichst objektiven Kriterien zu formulieren und dabei auch der kritischen Beurteilung der internationalen Fachmedien gerecht zu werden, ist anspruchsvoll. Der Vorteil ist aber, dass eine in einem Gebiet abgegrenzte Klassifizierung dann für alle gilt und nicht nur für etwaige Vereinsmitglieder. Die Verordnung sieht vor, dass eine Klassifikation für ein Gebiet ausgearbeitet wird, wenn ein Gebiet, also das zuständige Regionale Weinkomitee, dies auch tatsächlich will. Ein Lagenklassifikations-Gremium wird dabei jene Rieden, die dafür in Frage kommen, nach verschiedenen Kriterien beurteilen. Eine topographisch klar abgegrenzte Riede mit einheitlichem Boden, Lage und kleinklimatischer Ausrichtung, in der außergewöhnliche Weine produziert werden, ist ein Faktor, aber bei Weitem nicht der einzige. Es geht vielmehr darum, Riedenherkünfte, die seit Jahrzehnten, teilweise Jahrhunderten bekannt sind sowie unter dieser Herkunft seit vielen Jahren im In- und Ausland vermarktet werden und daher international für ihre Qualität bekannt sind, hervorzuheben und damit die gesamte Region nach vorne zu bringen. Als „Erste Lage“ bzw. später als „Große Lage“ können dann DAC-Weine aus diesen klassifizierten Rieden vermarktet werden, wenn diese Weine zusätzliche, in der DAC-Verordnung festgelegte Weinkriterien erfüllen und im Zuge der amtlichen DAC-Verkostung auch als solche beurteilt werden. Die festgelegten klassifizierten Lagen und die zusätzlichen Anforderungen an die Weinqualität werden in der jeweiligen DAC-Verordnung festgeschrieben. Nach einer Übergangszeit ist die klassifizierte Riede dann diesen „Erste Lage“-Weinen vorbehalten. Diese klassifizierten Lagen sind dann Botschafter und Aushängeschilder, um die DAC-Herkunft als solche in ihrer Eigenart noch bekannter zu machen.
Lagenklassifizierung in allen Gebieten?
Eine Klassifizierung von Lagen innerhalb eines Gebietes ist daher nicht nur eine Profilierung schon bisher einzigartiger Rieden, sondern durchaus Teil des Gemeinschaftsmarketings für das gesamte Gebiet. Ein derartiger Ansatz, um ein Gebiet nach vorne zu bringen, mag für manche Gebiete Erfolg versprechend sein, für andere Gebiete wiederum nicht. Dies zu beurteilen, ist Teil der Verantwortung der per Dekret bestellten Mitglieder der Regionalen Weinkomitees. Wie bei jeder gewünschten Änderung einer DAC-Verordnung bedarf es dann auch der finalen Zustimmung des Nationalen Weinkomitees.