Nach zwei Jahrzehnten an der Spitze der Österreichischen Traditionsweingüter übergibt Michael Moosbrugger die Position des Obmanns mit Jahresende. Sein Nachfolger will die von den ÖTW entwickelte... Mehr lesen ...
Österreichs Weinbaubetriebe stehen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Mit der sechsten Anpassung der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung setzt das Landwirtschaftsministerium deshalb gezielt bei den Investitions- und Förderbedingungen an.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Unsere Winzerinnen und Winzer produzieren Weine von internationaler Spitzenqualität, gleichzeitig kämpfen viele Betriebe mit schwierigen Marktbedingungen, steigenden Kosten und neuen Herausforderungen durch Pflanzenkrankheiten. Deshalb sorgen wir dafür, dass Förderprojekte flexibler angepasst, verfügbare Mittel besser genutzt und Investitionen stärker unterstützt werden können. Gleichzeitig ermöglichen wir bei Pflanzenkrankheiten wie der Rebzikade rascheres Handeln, statt wertvolle Zeit durch langwierige Verfahren zu verlieren. Mit höheren Fördersätzen, mehr Flexibilität und schnelleren Verfahren stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Winzerinnen und Winzer und geben dem heimischen Weinbau eine klare Zukunftsperspektive.“
Schnelleres Handeln bei Pflanzenkrankheiten
Auch im Kampf gegen Pflanzenkrankheiten werden bürokratische Hürden abgebaut. Das ist insbesondere angesichts der aktuellen Ausbreitung der Rebzikade von Bedeutung, die eine ernsthafte Gefahr für den heimischen Weinbau darstellt.
Künftig können betroffene Weingärten, die jünger als zehn Jahre sind, gerodet und anschließend mit Unterstützung der Umstellungsbeihilfe wieder ausgepflanzt werden, ohne zuvor eine behördliche Rodungsanordnung abwarten zu müssen. Damit können Weinbaubetriebe bei ersten Anzeichen einer Erkrankung schneller reagieren, befallene Bestände rasch entfernen und so dazu beitragen, die weitere Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten einzudämmen.
Mehr Flexibilität bei Förderprojekten und höhere Unterstützung
Förderprojekte im Bereich der Absatzförderung können künftig flexibler an veränderte Marktbedingungen angepasst werden. Können geplante Maßnahmen aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht wie vorgesehen umgesetzt werden, werden Änderungen und Umschichtungen zwischen vergleichbaren Maßnahmen erleichtert. Zudem kann künftig bereits ein neues Förderprojekt beantragt werden, auch wenn ein vorheriges Projekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Damit erhalten die Betriebe mehr Handlungsspielraum, können rascher auf Marktveränderungen reagieren und verfügbare Fördermittel besser nutzen.
Darüber hinaus wird die finanzielle Unterstützung für die Umstellung von Weingärten und für Maßnahmen der Absatzförderung ausgeweitet. Die Pauschalzahlungen für Umstellungsmaßnahmen steigen um 15 Prozent je Hektar. Gleichzeitig wird der Fördersatz für Absatzförderungsmaßnahmen von bisher 50 auf 60 Prozent erhöht. Damit werden notwendige Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Weinbaubetriebe gestärkt.
Mehr Unterstützung für Investitionen
Die maximal förderbaren Investitionssummen steigen um 50 Prozent. In mehreren Bereichen werden die Fördersätze angehoben:
· Abfüllung und Lagerbehälter aus Metall oder Holz: von 25 auf 30 Prozent
· Klärungseinrichtungen und Trubaufbereitung: von 30 auf 35 Prozent
· Rotweinverarbeitung, Rebler, Pressen, Mostkonzentration und Weinsteinstabilisierung: von 30 auf 40 Prozent
Neu förderbar sind außerdem Lagertanks aus Holz ab 1.000 Litern, Ozonreinigungsgeräte für die Desinfektion von Kellerausstattung sowie Geräte zur Elektrodialyse und Ionentauscher für die Weinsteinstabilisierung.