Bundeskellereiinspektion

Neue Einteilung der Weinaufsichtsgebiete

Ein Artikel von Redaktion | 20.04.2026 - 10:34

Insbesondere wurde dabei darauf Bedacht genommen, dass die neuen Weinaufsichtsgebiete bestmöglich deckungsgleich mit den DAC-Gebieten (g.U./geschützte Ursprungsbezeichnung) sind. Die Zuständigkeit gilt jeweils für alle Betriebe mit Sitz in der angeführten geografischen Einheit, ab 1. Juni 2026 gilt folgende Einteilung: