ACHTUNG: AUFZEICHNUNGSPFLICHT

Neue und ausgelaufene Pflanzenschutzmittel

Ein Artikel von Barbara Friedrich | 05.03.2026 - 14:12

Durch das Auslaufen der Zulassung einiger Pflanzenschutzmittel (PSM), dürfen diese nach dem Ablauf der Aufbrauchsfrist nicht mehr am Hof gelagert werden. Den aktuellen Zulassungsstand kann man im Pflanzenschutzmittelregister der AGES abrufen, für auslaufende Produkte gibt es unter „Vordefinierte Suchabfragen“ den Reiter „Beendete Zulassungen“.

PSM müssen sachgemäß verwendet werden und nur zu Zwecken, für die sie zugelassen wurden. Diese Verwendung umfasst die Befolgung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis und die Einhaltung der festgelegten und auf der Etikette angegebenen Anforderungen der Bewilligung.

Neue Aufzeichnungsvorschriften

Ab 1. Jänner sind neue EU-Vorgaben für Pflanzenschutz-Aufzeichnungen einzuhalten. Wesentliche Neuerungen sind die verpflichtende elektronische Dokumentation, die mindestens folgende Informationen enthaltet: Bezeichnung des Grundstückes, Schlaggröße, Kulturpflanze, angewendetes PSM, Aufwandmenge pro Hektar oder die Konzentration und Brühmenge pro Hektar sowie Datum der Anwendung. Darüber hinaus sind zukünftig weitere Parameter aufzuzeichnen. Die rechtliche Grundlage bildet künftig der Anhang gemäß Artikel 1 der Durchführungs-VO EU 2023/564 und verlangt somit folgende Angaben, die aufzuzeichnen sind:

➤ Einsatzort oder Bezeichnung der Kulturpflanze mit EPPO-Code
➤ Lage der behandelten Fläche
➤ Zeitpunkt der Verwendung, Datum der Anwendung und gegebenenfalls Startzeitpunkt
➤ Bezeichnung und Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
➤ Verwendete Menge
➤ Größe/Umfang der behandelten Fläche
➤ BBCH-Stadium
➤ Art der Anwendung (z.B. Weingarten)

Die Aufzeichnungen sind wie bisher beim Winzer zu machen. Sie sollen innerhalb von zwei Tagen nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels erfolgen und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Den Mitgliedsstaaten wurde eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres 2029 ermöglicht, um die Aufzeichnungen in ein elektronisches und maschinenlesbares Format festzulegen.

Eine weitere Änderung ermöglicht es, diese maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 1. 1. 2027 zu verschieben. Demnach müssten die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten des Jahres 2026 noch in kein elektronisches Format umgewandelt werden. Man nimmt an, das die Länder von diesen Übergangsfristen Gebrauch machen werden.

Neue Pflanzenschutzmittel

➤ WIKVERT mit dem Wirkstoff Kaliumphosphonat (Reg.-Nr. 4582) gegen Personospora, max. Aufwandmenge 4 l/ha, Wartezeit 14 Tage, max. 6 x Anwend.
➤ ORONDIS FORTE mit den Wirkstoffen Oxathiapiprolin, Amisulbrom (Reg.-Nr. 4592) gegen Peronospora, max. Aufwandmenge 0,5 l/ha, 28 Tage Wartezeit
➤ CURIFOL TRIPLE WG mit den Wirkstoffen Fosethyl, Cymoxanil und Folpet (Reg.-Nr. 4544) gegen Peronospora, Wartezeit 28 Tage, max. 3 x Anwend.
➤ GRIFON SC mit dem Wirkstoffen Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid (Reg.-Nr. 4585) gegen Peronospora, Wartezeit 21 Tage, max. 5 x Anwend.
➤ MEVALONE mit den Wirkstoffen Eugenol, Tymol und Geraniol (Reg.-Nr. 4558) gegen Botrytis, max. Aufwandmenge 4 kg/ha, 7 Tage Wartezeit, max. 4 x Anwend., im biologischen Landbau erlaubt
➤ COSAYR mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole (Reg.-Nr. 4584), gegen Einbindiger + Bekr. Traubenwickler. Die max. Aufwandmenge ist 0,14 l/ha, Wartezeit von 30 Tagen, max. 1 x Anwendung

Gefahr in Verzug: Amerikanische Rebzikade

➤ CARNADINE (Reg.-Nr. 4426), „Gefahr in Verzug“-Antrag bereits genehmigt! Wirkstoff Acetamiprid 200 g/l, Indikation: Amerikanische Rebzikade, 1 x Anwendung pro Jahr vom 10. Juni bis 31. August 2026, Aufwandmenge: 167 ml/10.000 m² LWF, max. 250 ml/ha, Wartezeit: 21 Tage, Achtung: bienengefährlich – Auflagen gemäß Registrierung beachten Änderung Registrierungsauflagen
➤ PROSPER BZW. SPIROX; Einsatz beschränkt bis BBCH 75 Erbsengröße der Beeren, Aufwandmenge max. 0,6 lt/ha, max. 2 Behandlungen pro Jahr

Ausgelaufene Pflanzenschutzmittel

(AVF= Abverkaufsfrist, ABF = Aufbrauchsfrist):

➤ Aktuan Gold (Reg.-Nr. 3207) AVF: 20.05.2025, ABF: 20.05.2025
➤ VinoStar (Reg.-Nr. 3269) AVF: 31.01.2025, ABF: 20.05.2025
➤ Zampro (Reg.-Nr. 3672) AVF: 20.05.2025, ABF: 20.05.2025
➤ Delan WG (Reg.-Nr. 3450) AVF: 16.07.2024, ABF: 22.07.2025
➤ Sanvino (Reg.-Nr. 3504) AVF: 14.05.2025, ABF: 14.11.2025
➤ Movento 100 SC (Reg.-Nr. 3021) AVF: 31.10.2024; ABF: 31.10.2025
➤ Durano (Reg.-Nr. 3526) AVF: 19.09.2024, ABF: 19.09.2025
➤ Roundup Ultra (Reg.-Nr. 3393) AVF: 21.09.2024, ABF: 21.09.2025

Pflanzenschutzmittel mit Ablaufdatum:

➤ Karathane Gold (Reg.-Nr. 2981), AVF: 30.09.2025, ABF: 30.09.2026