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Goldgelbe Vergilbungskrankheit: Infizierter Rebstock mit starken Vergilbungssymptomen (Eine Quarantäne-Krankheit)

Quarantäne versus Insektizidverzicht?

Ein Artikel von red. | 06.06.2016 - 08:30

Pflanzenkrankheiten, die durch Quarantäneschadorganismen verursacht werden, sind in Europa gesetzlich geregelt (EU-Richtlinie 2000/29/EU, Annex I und II), damit ihre Einschleppung und Ausbreitung verhindert wird. Für die Weinrebe haben mehrere Schadorganismen Quarantänestatus, beispielsweise die Reblaus (Viteus vitifoliae), der Erreger der Pierce’s disease (Xylella fastidiosa) und der Erreger der Goldgelben Vergilbungskrankheit (Flavescence dorée phytoplasma). Die Goldgelbe Vergilbungskrankheit ist derzeit die wichtigste Quarantänekrankheit im österreichischen Weinbau.

Das Erstauftreten dieser Krankheit wurde 2009 in der Steiermark festgestellt, woraufhin eine Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe erlassen wurde. Durch die konsequente Umsetzung dieser Verordnung durch die steiermärkischen Landesbehörden konnte für das Jahr 2016 die Anzahl der Befallsgebiete von vier auf zwei halbiert werden. Im Jahr 2015 trat diese Krankheit erstmals auch in zwei burgenländischen Regionen auf. Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen sind nun auch in diesen, definierten Befallsregionen verpflichtende Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen. Neben der Überwachung sind vor allem die Rodung erkrankter Rebstöcke und die Bekämpfung des Überträgers der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) zentrale Bestandteile der Verordnungen. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und Kontrolle der Maßnahmen ergibt sich aus der Gefährlichkeit dieser Krankheit für den gesamten Weinbau. Die bei uns eingewanderte Amerikanische Rebzikade kann die Krankheitserreger durch Saugtätigkeit aufnehmen und an die nächste Rebe weitergeben. Dadurch kann es innerhalb weniger Jahre zu einer epidemischen Ausbreitung der Goldgelben Vergilbungskrankheit kommen. Die Folgen für den Weinbau wären katastrophal, da in diesem Fall nicht nur Einzelstöcke, sondern aufgrund vieler, auch latent infizierter Rebstöcke ganze Anlagen gerodet werden müssten. Eine Eindämmung der Krankheit durch Rückschnitte wie bei der Schwarzholzkrankheit üblich, ist bei der Goldgelben Vergilbungskrankheit nicht zielführend. Das regional starke Auftreten der Schwarzholzkrankheit erschwert zudem die Maßnahmen gegen die Goldgelbe Vergilbungskrankheit, da beide Krankheiten dieselben Symptome zeigen und nur durch Laboranalysen unterschieden werden können.
Um für den österreichischen Weinbau größeren Schaden abzuwenden ist es daher sehr wichtig, die Ausbreitung der Krankheit durch das Niedrighalten der Überträgerpopulation und durch die sofortige Entfernung erkrankter Rebstöcke einzuschränken. Auf der anderen Seite gibt es Winzer, die auf Insektizide verzichten wollen. Quarantäneanforderungen und Insektizidverzicht sollten aufeinander abgestimmt werden. Je intensiver der Überträger überwacht wird, desto zielgerichteter und punktueller kann die Bekämpfung erfolgen. Damit können verpflichtende Maßnahmen auf ein notweniges Maß reduziert werden.

Die Autoren
Mag. Helga Reisenzein und Mag. Gudrun Strauß, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Institute für Nachhaltige Pflanzenproduktion, Wien