Der inländische Empfänger hat innerhalb einer Woche ab dem Datum des Trauben-/Maische-Zukaufs dem für ihn zuständigen Bundeskellereiinspektor eine Kopie der Transportbescheinigung zu übermitteln. Anstelle einer Transportbescheinigung kann bei einer Beförderung von Trauben/Maische vom Weingarten des Traubenerzeugers zur Weinbereitungsanlage des Empfängers ein von der Bundeskellereiinspektion herausgegebenes EDV-mäßig verarbeitetes Datenblatt (Excel-Transportscheinliste) vom Empfänger verwendet werden. Diese Transportscheinliste ist vom Empfänger, beginnend vom ersten Trauben/Maische-Zukauf an, alle 14 Tage dem für ihn zuständigen Bundeskellereiinspektor per E-Mail zu übermitteln. Die Liste ist jeweils um die nächsten Lieferungen zu ergänzen, sodass am Ende der Saison eine vollständige Liste vorliegt. Unter „Downloads“ auf www.bundeskellereiinspektion.at ist eine „blanco“-Transportscheinliste abrufbar.
Wie aus internen Kreisen zu hören ist, wird die Regelung, die „Excelliste“ alle 14 Tage an die KI senden zu müssen, aus guten Gründen hart vollstreckt. Das bedeutet im Falle von Zeitverzug eine unverzügliche Anzeige von der BKI ohne Mahnung und Aufklärung.