EU-Rodungsprogramm

Ein Artikel von Dr. R. Schmid, Lebensministerium | 12.06.2008 - 00:00

Wie berichtet können Anträge auf Rodung seit 1. Juli bei den katasterführenden Stellen eingebracht werden. Weingärten in den Weinbaugebieten Steiermark, Kremstal, Kamptal und Wachau können nur unter bestimmten Bedingungen zur Rodung angemeldet werden (Hangneigung geringer als 26%, Höhenlage geringer als 500 m Seehöhe, keine Terrassen); Weingärten aus den Weinbaugebieten Wien und Südburgenland sowie aus bestimmten Lagen der Gemeinde Deutschkreutz sind zur Gänze von der Rodungsaktion ausgenommen und können nicht zur Rodung angemeldet werden.
Die Prämienhöhe errechnet sich nach dem durchschnittlichen Ertrag des Betriebes, dazu sind dem Antrag Kopien der Erntemeldungen ab dem Jahr 2003 beizulegen. Bei einem durchschnittlichen Ertrag zwischen 50 und 90 hl/ha beträgt die Prämie für Rodungen im Jahr 2009 7.560 €/ha, in den Folgejahren ist sie geringfügig niedriger.
Verfahrensablauf
Bis 15. Oktober des heurigen Jahres werden die eingelangten Anträge der Europäischen Kommission übermittelt, welche bis spätestens 15. November über eine etwaige Kürzung zu entscheiden hat bzw. wie viele Anträge im laufenden Jahr tatsächlich genehmigt werden können. Erfolgt eine solche Kürzung, so werden die Anträge nach dem Einlangensdatum im BMLFUW akzeptiert, wobei jedoch
- Anträge von Betrieben, welche für ihre gesamte Rebfläche die Rodungsprämie beantragt haben und
- Anträge von Antragstellern, welche 55 Jahre oder älter sind, vorrangig behandelt werden.
Diejenigen Antragsteller, welche 2008 akzeptiert werden können, erhalten vom BMLFUW die schriftliche Genehmigung der Rodung (man kann davon von ausgehen, dass dies bis Anfang Dezember 2008 der Fall sein wird). Anträge, welche im laufenden Jahr aufgrund der Kürzung nicht berücksichtigt werden können, werden in das nächste Jahr übertragen, sofern der Antragsteller zustimmt (siehe entsprechenden Satz auf Seite 1 am Antragsformular). Die Antragsteller werden von dieser Übertragung schriftlich durch das BMLFUW in Kenntnis gesetzt.
Achtung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Rodung vor dem Erhalt des Genehmigungsschreibens auf eigenes Risiko des Antragstellers erfolgt. Aufgrund der europaweit hohen Anzahl an zu erwartenden Rodungsanträgen ist nicht sicher gestellt, dass innerhalb des 3-Jahreszeitraumes auch tatsächlich jeder Antrag bei der Auszahlung der Beihilfe berücksichtigt werden kann!Merkblätter mit genauen Informationen zur EU-Rodungsaktion sowie Antragsformulare liegen in den katasterführenden Stellen und den Bezirksbauernkammern auf bzw. können im Internet unter www.lebensministerium.at abgerufen werden ("Lebensmittel" / "Wein" / "Merkblätter”).
Weiters empfiehlt es sich, die eingegangenen Verpflichtungen im Falle der Teilnahme am ÖPUL Programm zu prüfen, da im Rahmen von ÖPUL grundsätzlich eine Bewirtschaftungspflicht für die kontraktierten Weinbauflächen besteht. Sanktionslos können max. 10% (bzw. max. 50 Ar) der am ÖPUL teilnehmenden Weinbaufläche verringert werden.