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Beispiele für zukünftige Banderoleneindrucke © red.

Ab 15. Mai 2008:

Ein Artikel von red. | 28.04.2008 - 00:00
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Beispiele für zukünftige Banderoleneindrucke © red.

Wie bereits angekündigt tritt mit 15. Mai 2008 eine Neuregelung des Banderoleneindruckes in Kraft. Banderolen, die bis zu diesem Zeitpunkt nach der alten Regelung ausgegeben wurden, dürfen bis zum Aufbrauch der Bestände weiter verwendet werden.

Einfacher
Die bisherige fortlaufende Nummer sowie der Eindruck der Gebindegröße (z. B. 0,75 l) entfallen. Stattdessen wird die Betriebsnummer des abfüllenden Betriebes auf der rechten Seite neben dem österreichischen Staatswappen eingedruckt.

Mehre Anbieter
Links neben dem Staatswappen wird ein Kennbuchstabe für die Banderolenausgebende Druckerei eingedruckt, da zukünftig nicht mehr nur eine Banderolenausgebende Firma (bisher Fa. Printcom) Eindrucke vornehmen darf, sondern auch andere Banderolen- und Kapselerzeugende Firmen, sofern sie sich beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft registrieren lassen.

Hintergrund
Das System der Banderoleneindrucke ist mit der Weingesetznovelle 2007 geändert worden. Notwendig wurde die Systemänderung vor allem deswegen, da mit der Kostenübernahme des Banderoleneindruckes durch den Bund für einen Fünf-Jahreszeitraum jeweils der Bestbieter beauftragt werden musste. Durch die EU-Ausschreibungsbedingungen und durch die Erweiterung der Europäischen Union bestand bei einer Neuausschreibung nunmehr die Gefahr, dass ein Billiganbieter außerhalb des Bundesgebietes den Zuschlag zum Banderoleneindruck bekommen hätte, was einen großen Mehraufwand für die betroffenen Weinbaubetriebe bedeutet hätte. Die Kostenübernahme des Bundes für den Banderoleneindruck wurde daher gestrichen, wofür im Gegenzug die Freiproben bei der Staatlichen Prüfnummer angehoben wurden (quasi als Kostenausgleich). Dadurch ist es möglich geworden, dass der Banderoleneindruck nicht mehr ausgeschrieben werden muss und deswegen auch mehrere Banderoleneindruckende Firmen durch Registrierung beim BMLFUW eine Banderoleneindrucksermächtigung bekommen. Dies ist vor allem für jene Weinbaubetriebe, die die Banderole in die Kapsel integrieren, eine große Erleichterung.

Weiterhin Kontrolle
Durch den Vollausbau der Weindatenbank der einzelnen Weinbaubetriebe bei der österreichischen Bundeskellereiinspektion ist das System der fortlaufenden Nummer beim Banderoleneindruck obsolet geworden, da eine lückenlose Weinmengenverwaltung mit der Weindatenbank gewährleistet ist. Sehr wohl soll aber jede in Verkehr gebrachte Flasche Qualitätswein durch den Eindruck der Betriebsnummer auf den Abfüller zurückverfolgt werden können.

Varianten unverändert
So wie bisher gibt es die Streifenbanderolen und die runden Banderolen. Zulässig wie bisher ist das Eindrucken von Banderolen in eine Flaschenkapsel oder in einen Flaschenverschluss (Metallverschlüsse wie Kronenkork oder Drehverschluss).

Da die Kosten des Banderoleneindruckes nunmehr vom abfüllenden Betrieb zu begleichen sind, wird empfohlen, nicht zu kleine Auflagen bei Banderolenbestellungen vorzunehmen. Speziell bei den nur mehr wenig gebräuchlichen Papierbanderolen sind die Kosten bei Kleinstauflagen relativ hoch. Empfohlen werden hier Banderolenbestellungen von mindestens 3.000 Stück. Bei den in die Kapsel oder Flaschenverschlüssen integrierten Banderolen machen die Banderolenkosten ja nur einen Teil der Kosten des Verschlusses aus. Praktisch keine zusätzlichen Kosten für den Banderoleneindruck sollten bei Auflagen ab 3.000 Stück erreicht werden.