Leitartikel 02-2021

Wintertourismus-Saison abgesagt?

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 08.02.2021 - 11:42
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Keine Touristen trotz ausreichendem Schnee und perfektem Wetter: Die Corona-Maßnahmen treffen die Gastronomie und damit ihre Zulieferer massiv   © Paul_Theunissen_pixabay

Derzeit sieht es aber ganz danach aus. Als Anfang November der zweite Lockdown ausgerufen wurde, hoffte man, damit die Weihnachtsfeiertage retten zu können. Die nächste Hoffnung war ein Aufsperren der Gastronomie und der Wintersaison mit Anfang Jänner, zum Berichtszeitpunkt hoffen wir auf Anfang März. Die derzeitigen täglichen Infektionszahlen und die neuen grassierenden Mutationen des Virus verheißen aber nichts Gutes. Wie es zurzeit aussieht, ist die heurige Wintersaison abzuschreiben.

Gastronomie versus LEH

Wie schon öfter dargestellt, ist die Betroffenheit der Weinabsatzkanäle sehr unterschiedlich. Die ersten Marktdaten des abgelaufenen Jahres zeigen ein deutliches Bild: Der Weinabsatz in der hauptbetroffenen Gastronomie liegt in den Lockdown-Monaten April, November und Dezember bei –75% und auf das Gesamtjahr 2020 bezogen wahrscheinlich über –30%. Demgegenüber konnte der österreichische Wein im Lebensmittelhandel in den ersten drei Quartalen (Jänner – September) ein Absatzplus von über 11% zum Vorjahr verbuchen. Mit dem vom Lockdown stark betroffenen vierten Quartal werden wir wahrscheinlich auf ein Absatzplus für 2020 von über 15% kommen. Schwer einzuschätzen sind der Ab-Hof-Verkauf und damit verbunden auch die Onlineverkaufsinitiativen der Winzer. Überraschend sind auch die Exportwerte für 2020, die von Jänner bis Oktober ein Exportplus von 3,6% ausweisen. Hervorgerufen vor allem durch deutliche Exportzuwächse in die Schweiz und in Monopolländer wie Schweden, Norwegen und Kanada.

Zahlreiche Unterstützungen

Die in den Marktzahlen dargestellten unterschiedlichen Auswirkungen in den Absatzkanälen spiegeln sich natürlich in besonderer Weise auch in der Betroffenheit der Winzer wider. Absatzmäßig besonders betroffen sind naturgemäß jene Winzer, die den größten Teil ihrer Ernte über die Gastronomie vermarkten. Ziel der Interessenvertretung war es insbesondere – neben den allgemeinen angebotenen Hilfsinstrumenten wie Härtefall-Fond, COVID-19-Investitionsprämie, Fixkostenzuschuss, Überbrückungsfinanzierungen, steuerliche und sozialversicherungsmäßige Erleichterungen – spezielle Instrumente für den Umsatzentgang basierend auf den Gastro-Ausfall anzubieten.

Der vorgesehene Umsatzersatz für Zulieferbetriebe an die Gastronomie war für viele Weinbaubetriebe leider nicht darstellbar, da die Gastrobelieferung über den Gastrogroßhandel läuft und eine weitere vorgelagerte Zulieferstufe nicht akzeptiert wurde. Stattdessen wurde nun zusätzlich ein Ausfallbonus im Rahmen des Fixkostenzuschusses vorgesehen, der geltend gemacht werden kann. Alternativ kann anstelle des Fixkostenzuschusses auch ein Verlustersatz geltend gemacht werden. Für die pauschalierten Winzer wird nunmehr eine sehr einfache pauschale Abgeltung des Umsatzentfalles im Rahmen einer landwirtschaftlichen Sonderrichtlinie vorgesehen, die über die AMA abgewickelt wird.

Nach wie vor hofft auch die Weinwirtschaft auf ein baldiges Ende der Krise. Ich fürchte nur, solange nicht ein größerer Teil der Gesellschaft geimpft ist, wird sich hier nicht viel ändern.

CR Prof. DI Josef Glatt, MBA