Nach einem turbulenten Vegetationsjahr stehen die Winzer nun am Beginn der heurigen Weinlese. Nach einem qualitativ hervorragenden, aber auch aufgrund der Trockenheit mengenmäßig kleinen Vorjahres-Weinjahr ist der Weinbau optimistisch in die heurige Vegetationsphase gestartet. Doch leider gab es von 26. bis 29. April mehrere Frostnächte mit teils katastrophalen Folgen für viele Landwirte in Ostösterreich, von denen auch der Weinbau stark betroffen war. Der im heurigen Jahr relativ frühe Austrieb der Weinreben traf auf ungewöhnlich starke Nachtfröste, weswegen speziell in der Steiermark, aber auch im Burgenland und in manchen Regionen Niederösterreichs massivste Frostschäden zu verzeichnen waren.
Frost & Hagel
Die Nebenaugen, die in der Folge in den geschädigten Anlagen austrieben, haben naturgemäß nur einen geringen Fruchtansatz gezeigt. Ein schwüles Klima während des späten Frühjahres und der Sommermonate war einerseits durch hohe Temperaturen – oft über der 30-Grad-Grenze – gekennzeichnet, es wurde aber andererseits gleichzeitig immer wieder von Niederschlagsereignissen unterbrochen. Dies hat die Vegetationsentwicklung sowohl in den geschädigten als auch in den nicht geschädigten Weinanlagen rasch vorangetrieben. Aufgrund des zeitweise „tropenartigen“ Treibhausklimas waren die Winzer besonders gefordert, Oidium und vor allem auch Peronospora hintanzuhalten, den massiven Grünbewuchs unter den Rebstöcken in Zaum zu halten und die massiv wachsende Laubwand der Rebstöcke zu kultivieren.
Nach dem massiven Spätfrostereignis Ende April hat das instabile schwüle Wetter ab Ende Mai leider auch zu massiven Hagelunwettern geführt, von denen wiederum besonders stark die Steiermark, das Südburgenland, aber auch die Weinbaugebiete rund um den Neusiedlersee und im nördlichen Niederösterreich betroffen waren. Laut Österreichischer Hagelversicherung beträgt der Gesamtschaden im Weinbau allein durch Hagel bis dato 2,5 Mio. Euro auf einer Fläche von 1.200 ha.
Jetzt, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels Ende August, sind die Weingartenböden daher mehr als ausreichend mit Wasser versorgt und die Weingärten zeigen sich in üppigem Wachstum. Nun ist auf einen schönen und vor allem trockenen September zu hoffen, damit die verbliebenen Trauben gesund und vollreif eingebracht werden können.
Weinernte unter Jahresbedarf
Obwohl in vielen Weingartenanlagen, die von den Witterungsunbillen im heurigen Jahr nicht betroffen waren, vielfach ein sehr üppiger Traubenansatz zu verzeichnen ist, müssen wir aber beim Weinjahrgang 2016 mengenmäßig wieder von einem kleinen Jahrgang ausgehen. Besonders die Steiermark, die von den zitierten Frostereignissen am stärksten betroffen war, erwartet eine Erntemenge von rund 25% eines Normaljahres. Das Burgenland, das ebenfalls vom Frost massiv betroffen war, hofft, rund 50% einer Normalernte einbringen zu können. In Niederösterreich ist die Situation sehr differenziert zu betrachten, einige Gebiete, wie die westliche Wachau und Teilgebiete in vielen anderen Weinbaugebieten Niederösterreichs, vielfach auch tiefe Weingartenanlagen, wurden vom Frost massiv geschädigt. In anderen Gebieten werden zum Teil sehr gute Erträge erwartet. In Summe kann daher in Niederösterreich von einer durchschnittlichen Weinernte ausgegangen werden. Aus den Schätzungen in den einzelnen Gebieten gehen wir daher derzeit von einer Weinernte von rund 1,8 Mio. Hektolitern aus. Das wäre nach 2010 und 2014 wiederum eine Weinernte unter 2 Mio. Hektoliter, was doch deutlich unter einem Jahresbedarf liegt.
Trauben- und Weinzukauf nötig
Für viele Betriebe wird es im heurigen Jahr notwendig sein, verstärkt oder für manche sogar erstmalig Trauben oder in weiterer Folge Wein zuzukaufen, um zumindest einen Teil ihres Marktes versorgen zu können. In Erinnerung gerufen wird in diesem Zusammenhang, dass bis zu 2.000kg pro Hektar selbst bewirtschafteter Weingartenfläche ohne eine gewerbliche Bewilligung zugekauft werden können. In Jahren mit witterungsbedingten Ernteausfällen wie heuer kann auch einmalig bis zur Höhe des Ernteausfalles ohne Gewerbe zugekauft werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für selbst erzeugten Wein kann aber für den Zukauf nicht angewendet werden.