Ab 12. August 2026

Übergangsbestimmungen zur EU-Verpackungsverordnung

Ein Artikel von Redaktion | 05.08.2026 - 18:14

Verpflichtungen der bisherigen Verpackungsrichtlinie gelten weiterhin fort, bis die entsprechenden neuen Vorgaben in Form von Durchführungsrechtakten, delegierten Rechtsakten sowie technischer Standardisierung erlassen werden.

Die PPWR-Bestimmungen regeln künftig unter anderem:

  • Grenzwerte für PFAS (langlebige Fluorverbindungen) und Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom)
  • Vor dem Inverkehrbringen von Verpackung ist sicherzustellen, dass seitens des Produzenten oder Importeurs ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und eine EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation vorliegt

Verantwortlich für die Verordnungs-Konformität ist, wer die Verpackungen oder verpackten Produkte erstmals in einem Mitgliedsstaat in Verkehr bringt.

DER WINZER wird informieren, sobald es von offizieller Seite nähere Informationen zur Umsetzung der PPWR in Österreich gibt.

Merkblatt des Bundesministeriums zur EU-Verpackungsverordnung

Informationen der Wirtschaftskammer zur EU-Verpackungsverordnung