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Weinbaurieden-Verordnung in Kärnten beschlossen

Ein Artikel von Redaktion | 22.01.2024 - 12:54
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In Kärnten werden mittlerweile rund 125 Hektar Weingärten von 85 Betrieben bewirtschaftet © ÖWM / WSNA

Mitte Jänner beschloss die Kärntner Landesregierung die erste Riedenverordnung des Landes und ermöglicht den Kärntner Winzern damit die Verwendung von 56 Riedennamen zur Kennzeichnung ihrer Weine. Laut Kärntner Weinbauverband wurden nach einer gewissenhaften Zeit der Vorbereitung klar abgegrenzte Weinbaulagen, „die sich aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit für die Produktion gleichartiger und gleichwertiger Weine eignen“, als Rieden deklariert.

Weinbaurieden wurden in den Bezirken Wolfsberg, Völkermarkt, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Feldkirchen, Villach und Klagenfurt am Wörthersee festgelegt. Damit hat nun nur ein Kärntner Bezirk, Hermagor, laut Verordnung keine Weinbauriede. Dabei kommen klingende Namen wie „Seewiese“, „Sunnseitn“, „Sonnenwegweingarten“, „Weinleiten“, „Rosengartl“ und „Lilienberg“ vor. Die Bezeichnungen beziehen sich auf aktuelle oder historische Flurnamen.

Der Weinbauverband Kärnten sieht die neue Verordnung als nächstes Element der landesweiten Gesetzgebung, welches das bestehende Weinbaugesetz und die aktuelle Rebsortenverordnung ergänzt. Für die Kärntner Winzer bedeute die Verordnung einen deutlichen Schub für die Vermarktung sowie einen weiteren Ansporn zum Streben nach weiterer Steigerung der Qualität.