Ortsweine und Meldewesen

Ministerrat beschließt Adaptierung des Weingesetzes

Ein Artikel von Redaktion | 25.05.2023 - 15:27

Der Ministerrat beschloss am 24. Mai eine Novelle des Weingesetzes. Die aktuelle Anpassung des Weingesetzes verankert den bereits seit längerem verwendeten Herkunftsbegriff der „Ortsübergreifenden Weinbaugemeinde“. Dadurch soll die Möglichkeit zur Profilierung der österreichischen Herkunftsweine noch verstärkt werden. Zudem enthält es eine Neufassung der Bestimmungen zur Erntemeldung und zur Bestandsmeldung. Sie dient der Vorbereitung der zukünftigen Erfassung dieser Meldungen mittels eines Online-Tools. „Die geplante Digitalisierung des gesamten Meldewesens im Weinsektor, insbesondere von Ernte- und Bestandsmeldung, wird für die Betriebe eine spürbare bürokratische Erleichterung darstellen“, heißt es in einer Aussendung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Seitens der Weinbaupolitik betont Weinbaupräsident und Nationalrat Johannes Schmuckenschlager: „Für die österreichischen Winzer bedeutet die Weingesetznovelle einen weiteren Schritt zur Professionalisierung des Sektors.“