Buschenschanken, Heurige und Urlaub am Bauernhof

Lockdown-Umsatzersatz bis 15. Jänner beantragen

Ein Artikel von Redaktion | 11.01.2021 - 15:50

Der Umsatzersatz für direkt vom zweiten Lockdown betroffene Betriebe wurde in Analogie zu den übrigen direkt betroffenen Wirtschaftsbetrieben auch für Buschenschanken, Heurige und Urlaub am Bauernhof auf den Dezember-Zeitraum ausgeweitet. Ab sofort kann für den Zeitraum zwischen 7. und 31. Dezember 2020 ein Ersatz des entgangenen Umsatzes über eAMA beantragt werden.
Achtung: Die Beantragung ist nur bis zum 15. Jänner 2021 möglich!


Für den Dezember-Zeitraum wird ein Ersatz in der Höhe von 50% des Umsatzverlustes zum Vergleichszeitraum des Vorjahres gewährt. Sind keine Vergleichsumsatzzahlen bekannt (z.B. aufgrund eines Neueinstieges oder Bewirtschafterwechsels) so wird der Mindestbetrag von € 2.300,– gewährt. Für den Zeitraum ab Jänner 2021 kann bei Bedarf wieder auf den Härtefallfonds Phase 2 zugegriffen werden.