Übersicht zu den aktuellen Einreisebedingungen und die aktuelle Interpretation des Pendlerbegriffs:
Die aktuellen Einreisebestimmungen beinhalten einen neuen Ausnahmefall für Pendler, die ohne Attest und ohne Quarantäneauflage nach Österreich einreisen dürfen. Als Pendler gelten:
- Tages-, Wochen- und Monatspendler, wenn diese regelmäßig die österreichische Binnengrenze von und zur Arbeit überschreiten,
- ausschließlich unselbständige Arbeitnehmer, wie im Fall von Erntehelfern in der Landwirtschaft,
- unabhängig einer geographischen Einschränkung.
Welche Unterlagen sind an der Grenze zum Nachweis der Pendlerbewegung mitzuführen?
- Pendlerbescheinigung, und unterstützend
- (Meldezettel)
- (Schlüsselarbeitskraftbestätigung, Arbeitsvertrag)
- Die Formulare (Anhang G, F) zur Ein- und Durchreise sind damit nicht mehr an der Grenze notwendig.
Alle Personen, die nicht unter den oben definierten Pendlerbegriff fallen, unterliegen anderen Bedingungen zur Einreise.