Einreisebestimmungen

Pendler und Erntehelfer

Ein Artikel von Redaktion | 28.08.2020 - 09:10

Übersicht zu den aktuellen Einreisebedingungen und die aktuelle Interpretation des Pendlerbegriffs:
Die aktuellen Einreisebestimmungen beinhalten einen neuen Ausnahmefall für Pendler, die ohne Attest und ohne Quarantäneauflage nach Österreich einreisen dürfen. Als Pendler gelten:

  • Tages-, Wochen- und Monatspendler, wenn diese regelmäßig die österreichische Binnengrenze von und zur Arbeit überschreiten,
  • ausschließlich unselbständige Arbeitnehmer, wie im Fall von Erntehelfern in der Landwirtschaft,
  • unabhängig einer geographischen Einschränkung.

Welche Unterlagen sind an der Grenze zum Nachweis der Pendlerbewegung mitzuführen?

  • Pendlerbescheinigung, und unterstützend
  • (Meldezettel)
  • (Schlüsselarbeitskraftbestätigung, Arbeitsvertrag)
  • Die Formulare (Anhang G, F) zur Ein- und Durchreise sind damit nicht mehr an der Grenze notwendig.

Alle Personen, die nicht unter den oben definierten Pendlerbegriff fallen, unterliegen anderen Bedingungen zur Einreise.