Rückbau Corona-Massnahmen

Weitere Lockerungen in der Gastronomie

Ein Artikel von Redaktion | 02.06.2020 - 11:30

Am 29. Mai 2020 durften Hotels, Pensionen, Campingplätze und Schutzhütten, Seilbahnen, Lifte, die Ausflugsschifffahrt sowie Fitnessstudios wieder öffnen. Gleichzeitig gab die österreichische Bundesregierung weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen das Coronavirus bekannt. Ab dem 15. Juni gelte die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nur noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei denen man keinen Mindestabstand einhalten könne, etwa beim Friseur.
Im Handel, der Schule, als Gast in der Gastronomie und im Tourismus müsse man keine Maske mehr tragen. Zudem gibt es in der Gastronomie neue Lockerungen: Statt um 23.00 Uhr gilt ab 15. Juni eine Sperrstunde um 1.00 Uhr. Auch die Regel von maximal vier erwachsenen Personen an einem Tisch fällt. Wenn nötig, werde man aber mit strengeren Maßnahmen regional reagieren. Die Nachtgastronomie muss allerdings noch warten.
Die Gastronomie und Hotellerie sowie der Handel begrüßen die weiteren Lockerungen. Die aktuellen Erleichterungen für Gastronomiebetriebe im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise seien ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität, so Mario Pulker, Obmann des Fachverbands Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich. (www.orf.at)

Covid-19-Lockerungsverordnung, Fassung 30.05. 2020