Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Umsatzsteuer-Senkung in der Gastronomie

Ein Artikel von Redaktion | 18.06.2020 - 10:40

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Regierungsklausur weitere Maßnahmen für die Gastronomie sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft gesetzt. Die drei Schwerpunktbereiche sind:

  • Rettungspaket für Gastronomie, Reisebüros, Veranstalter Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Entlastungsmaßnahmen, insbesondere auch für Mitarbeiter in der Gastronomie und im Tourismus
  • Investitionspaket

Rettungspaket

  • Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird ermöglichen, Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode und unter gewissen Voraussetzungen mit dem Jahr 2018 aufzurechnen.
  • Fixkostenzuschuss: Der direkte Zuschuss zur Deckung von Fixkosten wird verlängert und adaptiert. Der Fixkostenzuschuss wird daher um eine zweite Phase erweitert und zudem um 6 Monate verlängert.
  • Moratorium für KMU der Tourismus und Freizeitwirtschaft: Für KMU werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht.
  • Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5%: Es wird ein befristeter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt. Die Senkung betrifft Abgaben von Speisen und Getränken (aktuell bei 10/20%) sowie alkoholische Getränke (aktuell bei 20%). Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 GewO 1994), aber auch Schutzhütten und Buschenschanken.
  • Ebenfalls vereinbart ist die USt-Senkung auf 5% für Kunst- und Kulturbetriebe, wie Theater, Konzerte, Museen und Kinos.
  • Der ermäßigte Steuersatz wird für den Zeitraum von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Entlastungsmaßnahmen

  • Steuerstundungen werden um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.
  • Senkung der ersten Ertragsteuer-Tarifstufe: Der Lohn- und Einkommensteuersatz von derzeit 25 wird auf 20% gesenkt. Die Senkung dieser ersten Tarifstufe wird rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam. Für die bereits versteuerten Gehälter soll eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September 2020 erfolgen.
  • Kinderbonus: Im September 2020 wird für jedes Kind – für das Familienbeihilfe bezogen wird – ein Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.

Investitionspaket: Mit diesem Paket sollen weniger Steuern für die Unternehmen und mehr Investitionen für den Standort ermöglicht werden.

Die Detailbestimmungen im Rahmen der Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

Infos: www.lbg.at