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Gäste an der Theke erlaubt!

Ein Artikel von Redaktion | 28.05.2020 - 12:49

Im Umgang mit den aktuellen Regeln für die Gastronomie gibt es teilweise Unsicherheiten. Eine häufige Frage lautet, ob man auch an der Theke konsumieren darf: Ja, auch im Stehen ist essen erlaubt. Die entsprechende Verordnung legt fest, dass die Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf. Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. „Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben“, so Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie.
Auch das Vorhandensein von Sitzplätzen oder Tischen im Lokal wird nicht als Voraussetzung gesehen. „Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Wichtig ist aber, dass der Mindestabstand zum Gast am Nebentisch eingehalten werden kann“, erklärt der Fachgruppenobmann. Der Mindestabstand ist nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person-am Nachbartisch“ zu bemessen.

Mund-Nasen-Schutz nur beim Eintreten
Gäste haben beim Betreten des Lokals einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. An ihrem Tisch bzw. am „Verabreichungsplatz“ können sie ihn abnehmen. Wenn Gäste auf die Toilette gehen oder das Lokal verlassen, müssen sie den Mund-Nasen-Schutz nicht mehr tragen. Im Gastgarten ist er für Gäste ohnehin nicht nötig – auch nicht bei dessen Betreten.
Generell sei die Sinnhaftigkeit der derzeitigen MNS-Regelung zu hinterfragen, so Sternad: „Speziell für unsere Mitarbeiter ist die Situation nicht einfach. Im Service müssen die Masken getragen werden, in der Küche und im Lager nicht. Das führt zu Überschneidungen und zu besonderen Herausforderungen für ältere Mitarbeiter oder Brillenträger.“ Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, hoffe die Branche auf ein Überdenken dieser Regelung.

Weitere Infos: www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie