Corona-Beschränkungen

Neue Regeln für Gastronomie und Tourismus

Ein Artikel von Redaktion | 29.04.2020 - 10:17

Gastronomische Betriebe können ab 15. Mai ihre Geschäftslokale für Kunden wieder öffnen. Beherbergungsbetriebe wie Hotels dürfen ab 29. Mai wieder für private Nächtigungen öffnen. Die schrittweise Öffnung der Gastronomie- und Tourismusbetriebe gilt auch für den Buschenschank und Urlaub am Bauernhof.
Der klassische Ab-Hof-Verkauf von Wein ist derzeit schon möglich. Die Kunden müssen dabei Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen. Ein Probeschluck im Zuge des Verkaufsvorganges sollte aber möglich sein. Weinverkostungen in Verkostungsräumen und Weinkellern sind wie auch der klassische Buschenschank erst ab 15. Mai zulässig.

Für Gastronomiebetriebe werden folgende Einschränkungen gelten:

  • Sie dürfen bis 23.00 Uhr geöffnet haben.
  • Maximal vier Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. In diesem Fall kann der Mindestabstand von 1m auch ausnahmsweise unterschritten werden.
  • Die Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
  • Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Das Servicepersonal muss im Indoor-Bereich Mund-Nasen-Schutz tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Tische sind in der Regel vorab zu reservieren.
  • Es sind keine Gruppenreservierungen für mehrere Tische erlaubt.

Auch weitere touristische Betriebe und Sehenswürdigkeiten können ab 29. Mai wieder öffnen sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Für Indoor-Bereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10m² Besucherraum pro Besucher. Die derzeit geltenden Beschränkungen für Geschäfte für 20m² pro Kunde werden reduziert auf 10m² pro Kunde.

Siehe auch:
https://bgld.lko.at/ 
https://www.lko.at/