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Recht auf elektronische Zustellung

Ein Artikel von Redaktion | 07.01.2020 - 10:19

Es besteht demnach die Möglichkeit, ohne Bürgerkarte oder Handysignatur Bescheide auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer samt Untersuchungszeugnissen, Aufforderungen zur Mängelbehebung, Schreiben zum Entgeltsrückstandsverfahren, Abweisungen wegen nicht Begleichung von Entgeltrückständen und zurückweisende Bescheide sowie Bescheide zur Vorschreibung der Mostwägergebühren zu empfangen.
Parteiengehöre und Ablehnungen zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer können ausschließlich mit Bürgerkarte oder Handysignatur erhalten werden. Anmeldungen zum „Digitalen Amt“ sind beim Einstieg in wein-online ab 1.1. 2020 möglich.

Für Rückfragen steht das Team wein-online gerne unter der E-Mail-Adresse wein-online@bmnt.gv.at oder telefonisch zur Verfügung:
Gertraud Schellnhammer, Tel. 01/71100-602834
Ferdinand Schmidt, Tel. 01/71100-602862
Martina Pittner, Tel. 01/71100-602798
Gerhard Pitzinger, Tel. 01/71100-602781